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Antrag möglichZuschuss

Gigabitmitfinanzierung – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen

Das Land Baden-Württemberg gewährt eine Mitfinanzierung im Rahmen des Bundesprogramms zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg gewährt eine Mitfinanzierung im Rahmen des Bundesprogramms zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0). Sie bekommen die Förderung für Ihre Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, zur Realisierung eines Betreibermodells im Rahmen von Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Das Land erhöht den je nach Art des Vorhabens gewährten Fördersatz des Bundes auf einen Gesamtfördersatz von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dementsprechend beträgt die Höhe des Landeszuschusses 40 Prozent, 30 Prozent oder 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge sind online über das Service-Portal Baden-Württemberg einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme wird bereits nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 gefördert.

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Häufige Fragen zu Gigabitmitfinanzierung

Wer kann Gigabitmitfinanzierung beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Gigabitmitfinanzierung?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Gigabitmitfinanzierung beantragen?

Anträge sind online über das Service-Portal Baden-Württemberg einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Gigabitmitfinanzierung?

Fördergeber ist Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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