Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das BMG unterstützt Vorhaben zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads im öffentlichen Gesundheitsdienst.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2026 mit mehreren Förderaufrufen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmg_digitale_reife". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gehören.
Dazu zählen: kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände für ihre Gesundheitsämter, interkommunale Zusammenschlüsse mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften, Stellen und Einrichtungen in der Trägerschaft der Länder, die nach landesrechtlichen Regelungen Aufgaben des ÖGD wahrnehmen.
Weitere Voraussetzungen: Selbsteinschätzung des digitalen Reifegrads vor Projektbeginn, Bereitschaft zur Teilnahme am inhaltlichen Austausch, interoperable informationstechnische Systeme, Einhaltung von Informationssicherheits- und Datenschutzstandards, Berücksichtigung von Richtlinien zur Barrierefreiheit.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland
Wer kann Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland beantragen?
Kommune, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2026 mit mehreren Förderaufrufen.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland?
Fördergeber ist Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland zur Gruppe „bmg_digitale_reife". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- bundesweit