Fördergeber: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 41 Tagen
Das BMG unterstützt Vorhaben zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads im öffentlichen Gesundheitsdienst.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2026 mit mehreren Förderaufrufen.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmg_digitale_reife“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gehören.
Dazu zählen: kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände für ihre Gesundheitsämter, interkommunale Zusammenschlüsse mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften, Stellen und Einrichtungen in der Trägerschaft der Länder, die nach landesrechtlichen Regelungen Aufgaben des ÖGD wahrnehmen.
Weitere Voraussetzungen: Selbsteinschätzung des digitalen Reifegrads vor Projektbeginn, Bereitschaft zur Teilnahme am inhaltlichen Austausch, interoperable informationstechnische Systeme, Einhaltung von Informationssicherheits- und Datenschutzstandards, Berücksichtigung von Richtlinien zur Barrierefreiheit.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Verband/Vereinigung
Förderquote: 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2026 mit mehreren Förderaufrufen.
Fördergeber ist Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland zur Gruppe „bmg_digitale_reife". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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