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Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das BMG unterstützt Vorhaben zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads im öffentlichen Gesundheitsdienst.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstützt Ihre Vorhaben, die den Digitalisierungsgrad der Einrichtungen des ÖGD in kommunaler und Landesträgerschaft erhöhen. Gefördert werden technische und prozessuale Modernisierungsmaßnahmen in Modellprojekten, die den ÖGD besonders in Hinblick auf den Infektionsschutz stärken und modernisieren. Der Digitalisierungsgrad wird anhand eines Reifegradmodells zur Digitalisierung des ÖGD gemessen. Im Fokus stehen alle Akteure, die dem ÖGD in Kommunen, Landkreisen oder Ländern zuzuordnen sind. Maßnahmen sind beispielsweise: vorbereitende Maßnahmen, Beratungsdienstleistungen, IT-Sicherheitstests, projektbezogener Einsatz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Aufbau und Entwicklung von Infrastrukturen oder Software. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung. Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen. Grundlage für die Ermittlung des Zuschussbetrags ist eine Fehlbedarfsfinanzierung. Der Fehlbedarf ist von den Antragstellenden zu ermitteln. Der Zuschussbetrag entspricht zu 100 Prozent dem förderfähigen Fehlbedarf. Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag und ergänzende Unterlagen und Nachweise schriftlich und digital bei der VDI / VDE Innovation + Technik GmbH ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2026 mit mehreren Förderaufrufen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmg_digitale_reife". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gehören.

Dazu zählen: kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände für ihre Gesundheitsämter, interkommunale Zusammenschlüsse mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften, Stellen und Einrichtungen in der Trägerschaft der Länder, die nach landesrechtlichen Regelungen Aufgaben des ÖGD wahrnehmen.

Weitere Voraussetzungen: Selbsteinschätzung des digitalen Reifegrads vor Projektbeginn, Bereitschaft zur Teilnahme am inhaltlichen Austausch, interoperable informationstechnische Systeme, Einhaltung von Informationssicherheits- und Datenschutzstandards, Berücksichtigung von Richtlinien zur Barrierefreiheit.

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland

Wer kann Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland beantragen?

Kommune, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2026 mit mehreren Förderaufrufen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland?

Fördergeber ist Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland zur Gruppe „bmg_digitale_reife". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
bundesweit