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GFF/EIF-Wachstumsfazilität – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäischer Investitionsfonds (EIF)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die GFF/EIF-Wachstumsfazilität unterstützt schnell wachsende Unternehmen mit Wachstumskapital.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Unter dem Dach des Zukunftsfonds wurde im Juni 2021 die GFF/EIF-Wachstumsfazilität aufgelegt, die über einen Zeitraum von zehn Jahren bis zu EUR 3,5 Milliarden in Wachstumsfonds und in großvolumigere Wachstumsfinanzierungsrunden von Start-ups investiert. Der EIF verwaltet die GFF/EIF-Wachstumsfazilität. Das Finanzierungsvolumen wird aus den Mitteln des Zukunftsfonds, des ERP-Sondervermögens und vom EIF gemeinsam zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, schnell wachsenden Unternehmen den Zugang zu Wachstumskapital zu erleichtern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.500.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäischer Investitionsfonds (EIF).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_eif_wachstumsfazilitaet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Der Förderberechtigte muss ausreichende Erfahrungen im angestrebten Investitionsbereich besitzen und erfolgreiche Investitionen in der Vergangenheit nachweisen können.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu GFF/EIF-Wachstumsfazilität

Wer kann GFF/EIF-Wachstumsfazilität beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei GFF/EIF-Wachstumsfazilität?

Förderbetrag: bis 3.500.000.000 €.

Bis wann kann man GFF/EIF-Wachstumsfazilität beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von GFF/EIF-Wachstumsfazilität?

Fördergeber ist Europäischer Investitionsfonds (EIF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist GFF/EIF-Wachstumsfazilität mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört GFF/EIF-Wachstumsfazilität zur Gruppe „eu_eif_wachstumsfazilitaet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.500.000.000 €
Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Beteiligung
Förderregion
bundesweit