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Antrag möglichZuschuss

Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Ausbildungswillige aus Ländern außerhalb der EU für Ihr Unternehmen gewinnen wollen, können Sie unter bestimmte Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Anwerbung von Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) für den hiesigen Arbeitsmarkt. Sie erhalten die Förderung für die Anwerbung von Personen aus Drittstaaten, die eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen beginnen und zu diesem Zeitpunkt über B2-Sprachkenntnisse in Deutsch verfügen undAnwerbung von ausbildungswilligen Personen aus Drittstaaten sowie deren Sprachausbildung bis zum Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen in Deutsch. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für die Anwerbung von Personen mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 EUR 1.000 je Person undAnwerbung von Personen und deren Sprachausbildung zum B2-Niveau EUR 4.000 je Person. Richten Sie bitte Ihren Förderantrag formgebunden vor Beginn der Maßnahme an das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 4.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk und Freie Berufe ausbilden.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für die Anwerbung müssen Sie einen Dienstleister beauftragen, der von einer Thüringer Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) oder der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) anerkannt ist, soweit diese die Leistung nicht selbst erbringt.Die Anwerbung und Sprachausbildung muss im Ausland erfolgen.Sie müssen die Personen in einem nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Beruf in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk und Freie Berufe ausbilden.Sie müssen die Personen in Thüringen ausbilden.

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Häufige Fragen zu Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten

Wer kann Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten beantragen?

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen

Wie hoch ist die Förderung bei Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten?

Förderbetrag: 1.000 € – 4.000 €.

Bis wann kann man Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Thüringen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Außenwirtschaftsförderung
  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
  • → House of Resources Thüringen

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 4.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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