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Gewährung von Unterstützungsleistungen für ehemalige politisch Verfolgte – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Förderung für ehemalige politisch Verfolgte in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Ehemalige politisch Verfolgte.

Was wird gefördert?

Dieses Förderprogramm gewährt Unterstützungsleistungen für ehemalige politisch Verfolgte. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und richtet sich an Privatpersonen. Anträge können schriftlich bei der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sed_opferbeauftragte“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Ehemalige politisch Verfolgte.

Erforderliche Unterlagen

  • förmliches Antragsformular

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Gewährung von Unterstützungsleistungen für ehemalige politisch Verfolgte

Wer kann Gewährung von Unterstützungsleistungen für ehemalige politisch Verfolgte beantragen?

Ehemalige politisch Verfolgte

Bis wann kann man Gewährung von Unterstützungsleistungen für ehemalige politisch Verfolgte beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Gewährung von Unterstützungsleistungen für ehemalige politisch Verfolgte?

Fördergeber ist Die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Gewährung von Unterstützungsleistungen für ehemalige politisch Verfolgte mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Gewährung von Unterstützungsleistungen für ehemalige politisch Verfolgte zur Gruppe „sed_opferbeauftragte". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit