Gewährung von Unterstützungsleistungen für ehemalige politisch Verfolgte – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Förderung für ehemalige politisch Verfolgte in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Ehemalige politisch Verfolgte.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sed_opferbeauftragte". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Ehemalige politisch Verfolgte.
Erforderliche Unterlagen
- förmliches Antragsformular
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gewährung von Unterstützungsleistungen für ehemalige politisch Verfolgte
Wer kann Gewährung von Unterstützungsleistungen für ehemalige politisch Verfolgte beantragen?
Ehemalige politisch Verfolgte
Bis wann kann man Gewährung von Unterstützungsleistungen für ehemalige politisch Verfolgte beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Gewährung von Unterstützungsleistungen für ehemalige politisch Verfolgte?
Fördergeber ist Die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Gewährung von Unterstützungsleistungen für ehemalige politisch Verfolgte mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Gewährung von Unterstützungsleistungen für ehemalige politisch Verfolgte zur Gruppe „sed_opferbeauftragte". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit