Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Zuschüsse für die Finanzierung medizinischer Forschung an Hochschulen, Universitätskliniken und in der Wirtschaft.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Aktuelle Antragsfrist: 28. Oktober 2026. Laufende Antragsfristen zu bestimmten Terminen
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Ihr Vorhaben stärkt die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme, entwickelt den Stand der Technik weiter und ist mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Förderquote: 50 %.
Aktuelle Antragsfrist: 28. Oktober 2026. Laufende Antragsfristen zu bestimmten Terminen
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.
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