German Motion Picture Fund – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Förderung für Unternehmen im Bereich Kultur, Medien und Sport.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Bereich Filmproduktion.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.
Frist und Status
Anträge sind bis spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_german_motion_picture_fund“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu German Motion Picture Fund
Wer kann German Motion Picture Fund beantragen?
Unternehmen im Bereich Filmproduktion
Bis wann kann man German Motion Picture Fund beantragen?
Anträge sind bis spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn einzureichen.
Wer ist Fördergeber von German Motion Picture Fund?
Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist German Motion Picture Fund mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört German Motion Picture Fund zur Gruppe „bkm_german_motion_picture_fund". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Auf einen Blick
- Förderquote
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- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit