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German Motion Picture Fund – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung für Unternehmen im Bereich Kultur, Medien und Sport.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Bereich Filmproduktion.

Was wird gefördert?

Der German Motion Picture Fund (GMPF) bietet Zuschüsse für Unternehmen, die im Bereich Filmproduktion tätig sind. Die Anträge müssen bis spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn eingereicht werden. Die Richtlinie des BKM regelt die Förderbedingungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Anträge sind bis spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_german_motion_picture_fund". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu German Motion Picture Fund

Wer kann German Motion Picture Fund beantragen?

Unternehmen im Bereich Filmproduktion

Bis wann kann man German Motion Picture Fund beantragen?

Anträge sind bis spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn einzureichen.

Wer ist Fördergeber von German Motion Picture Fund?

Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist German Motion Picture Fund mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört German Motion Picture Fund zur Gruppe „bkm_german_motion_picture_fund". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit