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Antrag möglichZuschuss

Georgius-Agricola-Stipendien – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Als Studierende aus Mittel-, Ost- und Südeuropa können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Studierende aus Mittel-, Ost- und Südeuropa.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen fördert Stipendien für Studierende aus östlichen EU-Staaten und Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas. Sie erhalten die Förderung für Vollzeitstudien als besonders begabte Studierende aus Polen, der Slowakei, Tschechien und Ungarn sowieKurzzeitstudien von bis zu 2 Jahren als Studierende höherer Semester und Graduierte aus den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für Vollzeitstudien EUR 480,00 pro Monat für die Dauer der Regelstudienzeit. Für Kurzzeitstudien erhalten Sie bis zu EUR 450,00 pro Monat für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren. Vollzeitstipendien werden durch das Studentenwerk Dresden ausgeschrieben. Stellen Sie Ihren Erstantrag über das zuständige Akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule beim Studentenwerk Dresden. Für Kurzzeitstudien stellen Sie Ihren Erstantrag über das zuständige Akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule beim Studentenwerk. Mit Ihrem Antrag müssen Sie die für die Hochschulzulassung erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 450 € – 480 €.

Frist und Status

Anträge sind jährlich einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Studierende.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für Vollzeitstudien gilt: Sie streben einen berufsqualifizierenden Universitäts- oder Fachhochschulabschluss in einem technischen, naturwissenschaftlichen oder medizinischen Studienfach in Sachsen an.Sie weisen eine überdurchschnittlich gute Hochschulzugangsberechtigung vor und gehören zu den 10 besten Schülerinnen oder Schülern des jeweiligen Absolventenjahrgangs Ihrer Schule.Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für das beabsichtigte Studium,Sie verfügen über entsprechende Deutschkenntnisse.

Für Kurzzeitstudien gilt: Sie sind besonders begabt und studieren im höheren Semester oder Sie sind graduiert.Sie nutzen den Studien- oder Forschungsaufenthalt in Sachsen zur fachlichen Weiterqualifikation.Sie weisen die fachlichen, sprachlichen und persönlichen Voraussetzungen für einen Studienaufenthalt nach und verfügen über anerkennbare Studienleistungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen für die Hochschulzulassung

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Häufige Fragen zu Georgius-Agricola-Stipendien

Wer kann Georgius-Agricola-Stipendien beantragen?

Studierende aus Mittel-, Ost- und Südeuropa

Wie hoch ist die Förderung bei Georgius-Agricola-Stipendien?

Förderbetrag: 450 € – 480 €.

Bis wann kann man Georgius-Agricola-Stipendien beantragen?

Anträge sind jährlich einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Georgius-Agricola-Stipendien?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
450 € – 480 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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