Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Zuschüsse für den Ausbau der wirtschaftsnahen und Tourismusinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische und natürliche Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Die Förderquote beträgt 60 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Maßnahme muss zu einem der folgenden Zielen beitragen: Sicherung oder Schaffung von Beschäftigung und Einkommen, Erhöhung von Wachstum und Wohlstand, Ausgleich von Standortnachteilen, Beschleunigung von Transformationsprozessen hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, juristische und natürliche Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht
Förderquote: 60 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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