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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Infrastrukturrichtlinie – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die GRW-Infrastrukturrichtlinie unterstützt Investitionen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Nordrhein-Westfalen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) fördert Investitionen in die Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen zu stärken. Die NRW.BANK bietet finanzielle Unterstützung für Projekte, die zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Infrastrukturrichtlinie"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Infrastrukturrichtlinie

Wer kann Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Infrastrukturrichtlinie beantragen?

Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen

Wer ist Fördergeber von Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Infrastrukturrichtlinie?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen