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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bund und Länder

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Die GRW unterstützt strukturschwache Regionen in Deutschland durch Zuschüsse zu Investitionskosten und Infrastrukturprojekten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gewerbliche Unternehmen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ist ein Förderinstrument, das Bund und Länder gemeinsam nutzen, um strukturschwache Regionen bei der Bewältigung ihrer wirtschaftlichen Herausforderungen zu unterstützen. Ziel ist es, durch den Ausgleich von Standortnachteilen die regionale Entwicklung zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen. Die GRW bietet Zuschüsse für gewerbliche Investitionen sowie für kommunale wirtschaftsnahe Infrastrukturprojekte.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bund und Länder.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

Wer kann Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) beantragen?

Gewerbliche Unternehmen, Kommunen

Wer ist Fördergeber von Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)?

Fördergeber ist Bund und Länder. Quelle: senweb_berlin.

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