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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bund und Länder

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Die GRW unterstützt strukturschwache Regionen in Deutschland durch Zuschüsse zu Investitionskosten privater Unternehmen und kommunalen Infrastrukturprojekten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gewerbliche Unternehmen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ist ein Förderinstrument, das Bund und Länder gemeinsam nutzen, um strukturschwache Regionen zu unterstützen. Ziel ist es, regionale Entwicklungsunterschiede abzubauen und die Investitionstätigkeit zu fördern, um Einkommen und Beschäftigung in diesen Regionen zu erhöhen. Die GRW bietet Zuschüsse für gewerbliche Investitionen sowie für wirtschaftsnahe Infrastrukturprojekte und nichtinvestive Maßnahmen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bund und Länder.

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Häufige Fragen zu Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

Wer kann Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) beantragen?

Gewerbliche Unternehmen, Kommunen

Wer ist Fördergeber von Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)?

Fördergeber ist Bund und Länder. Quelle: senweb_berlin.

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