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Gemeinsames Unternehmen SESAR 3 – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: September 2026 · Geprüft vor 46 Tagen

Förderung für Projekte im Bereich Forschung und Innovation zur Entwicklung technologischer Lösungen für das Flugverkehrsmanagement.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände.

Was wird gefördert?

Das Gemeinsame Unternehmen SESAR 3 ist eine institutionalisierte europäische Partnerschaft zwischen Akteuren des privatwirtschaftlichen und des öffentlichen Sektors mit dem Ziel, den Übergang zu einem klimaneutralen und digitalen Europa zu beschleunigen und die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrtindustrie zu stärken. SESAR 3 verfolgt den Zweck, die Modernisierung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems zu gewährleisten, indem alle Ressourcen und Fachwissen aus der gesamten Luftverkehrs-Wertschöpfungskette koordiniert und gebündelt werden. Es ist für die Durchführung des Air Traffic Management-Generalplans (ATM) zuständig. Ziele sind dabei insbesondere: Stärkung und Integration der Forschungs- und Innovationskapazitäten der Europäischen Union im Bereich ATM, damit es widerstandsfähiger und skalierbarer gegenüber Schwankungen im Verkehrsaufkommen wird und gleichzeitig der nahtlose Betrieb aller Luftfahrzeuge ermöglicht wird, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des bemannten und unbemannten Luftverkehrs und der Märkte für Flugverkehrsmanagementdienste durch Innovation, Entwicklung und Beschleunigung der Markteinführung innovativer Lösungen für einen effizienten und umweltfreundlichen Europäischen Luftraum.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage offener und wettbewerbsorientierter Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_sesar_3“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Das Gemeinsame Unternehmen SESAR 3 richtet sich an Unternehmen, einschließlich Großunternehmen und KMU, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände sowie weitere geeignete Akteure der Luftverkehrs-Wertschöpfungskette in der Europäischen Union oder in einem anderen mit dem Programm „Horizont Europa“ assozierten Land.

Weitere Voraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Gemeinsames Unternehmen SESAR 3"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Gemeinsames Unternehmen SESAR 3 zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Gemeinsames Unternehmen SESAR 3

Wer kann Gemeinsames Unternehmen SESAR 3 beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände

Bis wann kann man Gemeinsames Unternehmen SESAR 3 beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Gemeinsames Unternehmen SESAR 3?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Gemeinsames Unternehmen SESAR 3 mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Gemeinsames Unternehmen SESAR 3 zur Gruppe „eu_sesar_3". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit