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Gemeinsames Unternehmen SESAR 3 – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung für Projekte im Bereich Forschung und Innovation zur Entwicklung technologischer Lösungen für das Flugverkehrsmanagement.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände.

Was wird gefördert?

Das Gemeinsame Unternehmen SESAR 3 ist eine institutionalisierte europäische Partnerschaft zwischen Akteuren des privatwirtschaftlichen und des öffentlichen Sektors mit dem Ziel, den Übergang zu einem klimaneutralen und digitalen Europa zu beschleunigen und die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrtindustrie zu stärken. SESAR 3 verfolgt den Zweck, die Modernisierung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems zu gewährleisten, indem alle Ressourcen und Fachwissen aus der gesamten Luftverkehrs-Wertschöpfungskette koordiniert und gebündelt werden. Es ist für die Durchführung des Air Traffic Management-Generalplans (ATM) zuständig. Ziele sind dabei insbesondere: Stärkung und Integration der Forschungs- und Innovationskapazitäten der Europäischen Union im Bereich ATM, damit es widerstandsfähiger und skalierbarer gegenüber Schwankungen im Verkehrsaufkommen wird und gleichzeitig der nahtlose Betrieb aller Luftfahrzeuge ermöglicht wird, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des bemannten und unbemannten Luftverkehrs und der Märkte für Flugverkehrsmanagementdienste durch Innovation, Entwicklung und Beschleunigung der Markteinführung innovativer Lösungen für einen effizienten und umweltfreundlichen Europäischen Luftraum.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage offener und wettbewerbsorientierter Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_sesar_3". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Richtet sich an Unternehmen, einschließlich Großunternehmen und KMU, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände sowie weitere geeignete Akteure der Luftverkehrs-Wertschöpfungskette in der Europäischen Union oder in einem anderen mit dem Programm „Horizont Europa“ assoziierten Land.

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Häufige Fragen zu Gemeinsames Unternehmen SESAR 3

Wer kann Gemeinsames Unternehmen SESAR 3 beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände

Bis wann kann man Gemeinsames Unternehmen SESAR 3 beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Gemeinsames Unternehmen SESAR 3?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Gemeinsames Unternehmen SESAR 3 mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Gemeinsames Unternehmen SESAR 3 zur Gruppe „eu_sesar_3". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit