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Gemeinsames Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ (IHI) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Union und pharmazeutische Industrie

Stand: September 2026 · Geprüft vor 47 Tagen

Förderung kooperativer Forschungsprojekte im Gesundheitswesen zur Umsetzung von Forschung und Innovation.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Patientenorganisationen.

Was wird gefördert?

Das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ (IHI) ist eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der pharmazeutischen Industrie, die einen innovativen, integrierten Ansatz für medizinische Forschung und Gesundheitsversorgung entwickeln soll. Die Hauptziele des Gemeinsamen Unternehmens IHI bestehen darin, Forschung und Innovation im Gesundheitswesen in konkreten Nutzen für Patienten und Gesellschaft umzusetzen, sichere und wirksame Innovationen im Gesundheitswesen zu liefern, die das gesamte Spektrum der Gesundheitsversorgung von Prävention über Diagnose bis zur Behandlung abdecken, und dies vor allem in Regionen mit unzureichender Gesundheitsversorgung, wettbewerbsfähige Gesundheitsindustrien in der Europäischen Union aufzubauen. Das Gemeinsame Unternehmen IHI finanziert kooperative Forschungsprojekte, an denen alle in der medizinischen Forschung Tätigen beteiligt sein können. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung wird in den einzelnen Aufrufen konkretisiert. Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage offener Aufforderungen, die im Internet veröffentlicht werden.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Union und pharmazeutische Industrie.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_ihi“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Gemeinsames Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ (IHI)

Wer kann Gemeinsames Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ (IHI) beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Patientenorganisationen

Bis wann kann man Gemeinsames Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ (IHI) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Gemeinsames Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ (IHI)?

Fördergeber ist Europäische Union und pharmazeutische Industrie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Gemeinsames Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ (IHI) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Gemeinsames Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ (IHI) zur Gruppe „eu_ihi". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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