Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Förderung von Forschung und Innovation zu Wasserstofftechnologien in Europa.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_hydrogen_joint_undertaking". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Das Programm richtet sich an Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Europäischen Union oder in einem anderen mit dem Programm „Horizont Europa“ assoziierten Land.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff
Wer kann Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff beantragen?
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Bis wann kann man Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff?
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff zur Gruppe „eu_hydrogen_joint_undertaking". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit