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Antrag möglichZuschuss

Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 91 Tagen

Förderung von Forschung und Innovation zu Wasserstofftechnologien in Europa.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Bei dem Gemeinsamen Unternehmen für sauberen Wasserstoff handelt es sich um eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Unternehmen, die Forschung und Innovation zu Wasserstofftechnologien in Europa fördert. Das Gemeinsame Unternehmen soll durch die Finanzierung von Forschung und Innovation in Wasserstofftechnologien zum europäischen Green Deal beitragen. Ziele des Programms sind es, einen Beitrag zu leisten zu einem nachhaltigen, dekarbonisierten und vollständig integrierten Energiesystem in der Europäischen Union sowie die Umsetzung der Wasserstoffstrategie der Europäischen Union voranzubringen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung wird in den einzelnen Aufrufen konkretisiert. Das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff veröffentlicht offene, transparente und wettbewerbsorientierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Die eingegangenen Vorschläge werden unabhängig bewertet und ausgewählt. Sie können sich an diesen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen beteiligen. Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen werden im Internet veröffentlicht.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_hydrogen_joint_undertaking“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff richtet sich an Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) –, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Europäischen Union oder in einem anderen mit dem Programm „Horizont Europa“ assozierten Land.

Weitere Voraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen.

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Häufige Fragen zu Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff

Wer kann Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Bis wann kann man Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff zur Gruppe „eu_hydrogen_joint_undertaking". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Transportkostenzuschuss (TKZ)

Auf einen Blick

Förderquote
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Bundesweit

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