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Antrag möglichZuschuss

Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt (Clean Aviation – CAJU) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 93 Tagen

Wenn Sie ein Projekt im Bereich der Entwicklung innovativer Technologien zur Verringerung der luftfahrtbedingten Emissionen sowie der Lärmbelastung planen,das die Ziele des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt (Clean Aviation) unterstützt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Programm wird von der Europäischen Kommission gefördert und richtet sich an Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Es bietet Zuschüsse zur Unterstützung von Forschungs- und Innovationsvorhaben. Die Anträge können laufend eingereicht werden, es gibt keine festen Fristen. Das Fördergebiet erstreckt sich bundesweit und fokussiert sich auf die Themen Wirtschaft und Innovation.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_clean_aviation“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt (Clean Aviation – CAJU)

Wer kann Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt (Clean Aviation – CAJU) beantragen?

Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Bis wann kann man Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt (Clean Aviation – CAJU) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt (Clean Aviation – CAJU)?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt (Clean Aviation – CAJU) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt (Clean Aviation – CAJU) zur Gruppe „eu_clean_aviation". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

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