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Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt (Clean Aviation – CAJU) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von Projekten zur Entwicklung innovativer Technologien zur Verringerung der luftfahrtbedingten Emissionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Bei dem Gemeinsamen Unternehmen für saubere Luftfahrt handelt es sich um eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der europäischen Luftfahrtindustrie. Ziele sind dabei insbesondere: die Verringerung des ökologischen Fußabdrucks der Luftfahrt, die Sicherstellung, dass luftfahrtbezogene Forschungs- und Innovationstätigkeiten zur globalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrtindustrie beitragen, die Förderung der Forschungs- und Innovationskapazitäten in der europäischen Luftfahrt. Die im Rahmen dieses Programms entwickelten sauberen Luftfahrttechnologien sollen es ermöglichen, dass Luftfahrzeuge künftig 20 Prozent bis 30 Prozent weniger Treibstoff verbrauchen, entsprechend weniger CO2 emittieren und geringere Lärmbelastung verursachen. Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig. Das Gemeinsame Unternehmen für saubere Luftfahrt veröffentlicht offene, transparente und wettbewerbsorientierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Die eingegangenen Vorschläge werden unabhängig bewertet und ausgewählt. Sie können sich an diesen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen beteiligen. Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen werden im Internet veröffentlicht.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_clean_aviation". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Das Gemeinsame Unternehmen für saubere Luftfahrt richtet sich an Unternehmen (auch KMU), Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Europäischen Union oder in einem anderen mit dem Programm „Horizont Europa“ assoziierten Land.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt (Clean Aviation – CAJU)

Wer kann Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt (Clean Aviation – CAJU) beantragen?

Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Bis wann kann man Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt (Clean Aviation – CAJU) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt (Clean Aviation – CAJU)?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt (Clean Aviation – CAJU) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt (Clean Aviation – CAJU) zur Gruppe „eu_clean_aviation". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit