Fördergeber: Land Brandenburg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Das Land unterstützt Brandenburger Familien mit geringem Einkommen bei ihrem Urlaub.
Antragsberechtigt sind: Familien mit geringem Einkommen.
Der Förderbetrag liegt bei ab 10 €.
Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.
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Jetzt Projekt prüfenFamilien mit geringem Einkommen
Förderbetrag: ab 10 €.
Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.
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