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Gefördertes Wohnen im Bestand – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: IFB Hamburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Programm unterstützt die Bereitstellung von Wohnraum für Menschen mit besonderen Schwierigkeiten, indem Zuschüsse für Belegungsbindungen gewährt werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Menschen mit besonderen Schwierigkeiten, vordringlich wohnungssuchende Haushalte.

Was wird gefördert?

Wer bestehende Wohnungen für Menschen mit besonderen Schwierigkeiten eine Wohnung zu finden, bereitstellt oder auslaufende Bindungen im geförderten Mietwohnungsbau verlängern möchte, den unterstützen wir mit Zuschüssen. Es gibt verschiedene Zuschüsse, darunter einen Zuschuss von 15.000 € für einmalige Belegungsrechte und laufende Zuschüsse von 1,60 €/m² monatlich für Bindungsverlängerungen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 15.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die wohnungslosen Haushalte Anspruch auf Ausstellung einer Dringlichkeitsbestätigung haben.

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Häufige Fragen zu Gefördertes Wohnen im Bestand

Wer kann Gefördertes Wohnen im Bestand beantragen?

Menschen mit besonderen Schwierigkeiten, vordringlich wohnungssuchende Haushalte

Wie hoch ist die Förderung bei Gefördertes Wohnen im Bestand?

Förderbetrag: ab 15.000 €.

Wer ist Fördergeber von Gefördertes Wohnen im Bestand?

Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 15.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit