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Gedenkstättenfahrten – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Internationales Bildungs- und Begegnungswerk (IBB)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Das IBB vergibt Mittel zur Förderung von Gedenkstättenfahrten für gemeinnützige, außerschulische Organisationen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Jugendgruppen.

Was wird gefördert?

Das IBB vergibt Mittel des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Projekts 'Jugend erinnert' zur Förderung von Gedenkstättenfahrten für gemeinnützige, außerschulische Organisationen. Das IBB berät bei der Antragstellung und der Planung von Fahrten. Gefördert werden Fahrten von Jugendgruppen zu Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus im In- und Ausland. Gedenkstätten im Sinne der Förderung sind historische Lernorte an ehemaligen nationalsozialistischen Konzentrationslagern, Vernichtungslagern, Ghettos und Orten der Massenermordung. Gefördert werden Teilnehmende von 14 bis einschließlich 26 Jahren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 40 € – 305 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich, spätestens zehn Wochen vor Fahrtbeginn

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Internationales Bildungs- und Begegnungswerk (IBB).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ibb_jugend_erinnert". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Gemeinnützige freie Träger (Vereine, gGmbHs, Stiftungen des bürgerlichen Rechts, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen und sonstige Gemeinschaften).

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Häufige Fragen zu Gedenkstättenfahrten

Wer kann Gedenkstättenfahrten beantragen?

Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Jugendgruppen

Wie hoch ist die Förderung bei Gedenkstättenfahrten?

Förderbetrag: 40 € – 305 €.

Bis wann kann man Gedenkstättenfahrten beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Gedenkstättenfahrten?

Fördergeber ist Internationales Bildungs- und Begegnungswerk (IBB). Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Gedenkstättenfahrten mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Gedenkstättenfahrten zur Gruppe „ibb_jugend_erinnert". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
40 € – 305 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit