Garantien durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Beteiligungsgesellschaften an mittelständischen Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind private Beteiligungsgesellschaften.
Begünstigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe und Betriebe des Gartenbaus in Mecklenburg-Vorpommern.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Garantien durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
Wer kann Garantien durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Existenzgründer/in, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Garantien durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern?
Förderbetrag: bis 1.500.000 €. Förderquote: 70 %.
Wer ist Fördergeber von Garantien durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern?
Fördergeber ist Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.500.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern