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Garantiefonds - Hochschulbereich (RL-GF-H) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Der Garantiefonds unterstützt Hochschulen bei der Finanzierung von Projekten im Hochschulbereich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Der Garantiefonds - Hochschulbereich (RL-GF-H) der NRW.BANK bietet finanzielle Unterstützung für Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, um innovative Projekte und Entwicklungen zu fördern. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen zu stärken und die Qualität der Lehre und Forschung zu verbessern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Garantiefonds - Hochschulbereich (RL-GF-H)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Garantiefonds - Hochschulbereich (RL-GF-H)

Wer kann Garantiefonds - Hochschulbereich (RL-GF-H) beantragen?

Hochschulen in Nordrhein-Westfalen

Wer ist Fördergeber von Garantiefonds - Hochschulbereich (RL-GF-H)?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen