Förderprogramm Garantiefonds-Hochschule – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Otto Benecke Stiftung e.V.
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Zuschüsse für Ausbildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf ein Hochschulstudium für bestimmte Zielgruppen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Spätaussiedler, Asylberechtigte, deren Angehörige.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Otto Benecke Stiftung e.V..
Voraussetzungen
Teilnahme an Kursen und Seminaren, die dem Kurskonzept Garantiefonds-Hochschule entsprechen; kein Anspruch auf andere Leistungen, die demselben Zweck dienen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweise über die Teilnahme an Kursen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Garantiefonds-Hochschule
Wer kann Förderprogramm Garantiefonds-Hochschule beantragen?
Spätaussiedler, Asylberechtigte, deren Angehörige
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Garantiefonds-Hochschule?
Förderbetrag: bis 500 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderprogramm Garantiefonds-Hochschule beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Garantiefonds-Hochschule?
Fördergeber ist Otto Benecke Stiftung e.V.. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 500 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- Bundesweit