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Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Zuschuss für junge Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Junge Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Bleiberecht in Deutschland.

Was wird gefördert?

Die Otto Benecke Stiftung e. V. unterstützt Sie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dabei, in Deutschland ein Studium aufzunehmen oder fortzusetzen. Sie können die Förderung für folgende Ausbildungsmaßnahmen erhalten: studienvorbereitende Sprachkurse in Deutsch, die mit einer Prüfung auf dem Niveau C1 abschließen und die auf den Test „Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) vorbereiten, Sprachkurse in Englisch (B2-Niveau), Seminare, die auf das Studium und/oder besondere Bewerbungs- und Prüfungstermine vorbereiten, fachspezifische Vorbereitungskurse zum Studienkolleg und Studium, Kurse zur Erlangung der deutschen Fachhochschul- oder Hochschulreife, Kurse an Studienkollegs. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten des Kurses und Ihrer individuellen Situation. Sie erhalten ihn für die Dauer des Kurses, maximal für 30 Monate. Stellen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich bei einer Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H), die ihn prüft und mit einer Empfehlung an die Otto Benecke Stiftung weiterleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbfsfj_garantiefonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind nicht vollzeitschulpflichtige Zuwanderinnen und Zuwanderer, die bei Aufnahme in das Programm das 30.

Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Förderung kommt für Sie infrage, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören: Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, ihre Ehepartnerinnen, -partner, Kinder und weitere Familienangehörige nach dem Asylgesetz anerkannte Asylberechtigte mit Aufenthaltserlaubnis Personen mit der sogenannten Flüchtlingseigenschaft Personen, die subsidiären Schutz gemäß Asylgesetz genießen und eine Aufenthaltserlaubnis haben Personen mit Aufenthaltstitel Personen mit Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach dem Asylgesetz, Ehepartnerinnen und Ehepartner von Personen mit Aufenthaltstitel, die im Rahmen des Familiennachzugs eingereist sind und die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllen.

Nicht förderfähig

  • Die Zuwendungen aus dem Garantiefonds erhalten Sie nur
  • wenn Sie keinen Anspruch auf andere Leistungen für denselben Zweck haben.

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Häufige Fragen zu Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H)

Wer kann Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H) beantragen?

Junge Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Bleiberecht in Deutschland

Bis wann kann man Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H) zur Gruppe „bmbfsfj_garantiefonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
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