Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Zuschuss für junge Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Junge Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Bleiberecht in Deutschland.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbfsfj_garantiefonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nicht vollzeitschulpflichtige Zuwanderinnen und Zuwanderer, die bei Aufnahme in das Programm das 30.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Förderung kommt für Sie infrage, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören: Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, ihre Ehepartnerinnen, -partner, Kinder und weitere Familienangehörige nach dem Asylgesetz anerkannte Asylberechtigte mit Aufenthaltserlaubnis Personen mit der sogenannten Flüchtlingseigenschaft Personen, die subsidiären Schutz gemäß Asylgesetz genießen und eine Aufenthaltserlaubnis haben Personen mit Aufenthaltstitel Personen mit Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach dem Asylgesetz, Ehepartnerinnen und Ehepartner von Personen mit Aufenthaltstitel, die im Rahmen des Familiennachzugs eingereist sind und die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllen.
Nicht förderfähig
- •Die Zuwendungen aus dem Garantiefonds erhalten Sie nur
- •wenn Sie keinen Anspruch auf andere Leistungen für denselben Zweck haben.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H)
Wer kann Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H) beantragen?
Junge Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Bleiberecht in Deutschland
Bis wann kann man Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H) zur Gruppe „bmbfsfj_garantiefonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit