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Frischer Wind für den gemeinsamen Aktionsplan – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Der Aktionsplan umfasst 60 Maßnahmen zur Förderung von Unternehmerinnen im Mittelstand. Ziel ist es, mehr Frauen für unternehmerische Tätigkeiten zu gewinnen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmerinnen im Mittelstand.

Was wird gefördert?

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie beschreibt den gemeinsamen Aktionsplan, der 60 Maßnahmen umfasst und 50 Beteiligte einbezieht. Das Hauptziel ist es, mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand zu gewinnen. Der Aktionsplan zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für Frauen in der Wirtschaft zu verbessern und ihre Sichtbarkeit zu erhöhen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwi_gemeinsamer_aktionsplan". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Frischer Wind für den gemeinsamen Aktionsplan

Wer kann Frischer Wind für den gemeinsamen Aktionsplan beantragen?

Unternehmerinnen im Mittelstand

Wer ist Fördergeber von Frischer Wind für den gemeinsamen Aktionsplan?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Ist Frischer Wind für den gemeinsamen Aktionsplan mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Frischer Wind für den gemeinsamen Aktionsplan zur Gruppe „bmwi_gemeinsamer_aktionsplan". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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