Frischer Wind für den gemeinsamen Aktionsplan – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Der Aktionsplan umfasst 60 Maßnahmen zur Förderung von Unternehmerinnen im Mittelstand. Ziel ist es, mehr Frauen für unternehmerische Tätigkeiten zu gewinnen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmerinnen im Mittelstand.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwi_gemeinsamer_aktionsplan“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Frischer Wind für den gemeinsamen Aktionsplan
Wer kann Frischer Wind für den gemeinsamen Aktionsplan beantragen?
Unternehmerinnen im Mittelstand
Wer ist Fördergeber von Frischer Wind für den gemeinsamen Aktionsplan?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Frischer Wind für den gemeinsamen Aktionsplan mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Frischer Wind für den gemeinsamen Aktionsplan zur Gruppe „bmwi_gemeinsamer_aktionsplan". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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