Frischer Wind für den gemeinsamen Aktionsplan – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Der Aktionsplan umfasst 60 Maßnahmen zur Förderung von Unternehmerinnen im Mittelstand. Ziel ist es, mehr Frauen für unternehmerische Tätigkeiten zu gewinnen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmerinnen im Mittelstand.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwi_gemeinsamer_aktionsplan". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Frischer Wind für den gemeinsamen Aktionsplan zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Frischer Wind für den gemeinsamen Aktionsplan
Wer kann Frischer Wind für den gemeinsamen Aktionsplan beantragen?
Unternehmerinnen im Mittelstand
Wer ist Fördergeber von Frischer Wind für den gemeinsamen Aktionsplan?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Ist Frischer Wind für den gemeinsamen Aktionsplan mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Frischer Wind für den gemeinsamen Aktionsplan zur Gruppe „bmwi_gemeinsamer_aktionsplan". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Sonstiges
- Förderregion
- Bundesweit