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Forst ELER III – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft und zur Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern und das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der dritten Förderperiode werden Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER III) zur Verfügung gestellt. Gefördert werden nichtproduktive Investitionsvorhaben im Forstsektor zur Vorbeugung von Waldschäden, Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen sowie Vorhaben der umwelt- und naturschutzbezogenen Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.

Frist und Status

Anträge können ganzjährig fortlaufend gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern.

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Häufige Fragen zu Forst ELER III

Wer kann Forst ELER III beantragen?

Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern und das Land Mecklenburg-Vorpommern

Bis wann kann man Forst ELER III beantragen?

Anträge können ganzjährig fortlaufend gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Forst ELER III?

Fördergeber ist Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

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Bundesweit