Forst ELER III – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft und zur Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern und das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge können ganzjährig fortlaufend gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Forst ELER III
Wer kann Forst ELER III beantragen?
Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern und das Land Mecklenburg-Vorpommern
Bis wann kann man Forst ELER III beantragen?
Anträge können ganzjährig fortlaufend gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Forst ELER III?
Fördergeber ist Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
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