Forschungszulage Transfer in die Praxis – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium der Finanzen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Die Forschungszulage bietet Unternehmen eine unbürokratische Möglichkeit, Fördermittel für Forschung und Entwicklung zu erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium der Finanzen.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sein und dürfen nicht von der Besteuerung befreit sein.
Das Vorhaben muss im Bereich Forschung und Entwicklung liegen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage,Antrag beim Finanzamt
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Forschungszulage Transfer in die Praxis
Wer kann Forschungszulage Transfer in die Praxis beantragen?
Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen
Wer ist Fördergeber von Forschungszulage Transfer in die Praxis?
Fördergeber ist Bundesministerium der Finanzen. Quelle: bmbf.
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