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Forschungszulage – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Forschungszulage unterstützt Unternehmen bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren.

Was wird gefördert?

Die Forschungszulage ist ein steuerlicher Anreiz für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Sie ermöglicht es Unternehmen, einen Teil ihrer Aufwendungen für Forschung und Entwicklung von der Steuer abzusetzen. Ziel ist es, die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Voraussetzungen

Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung tätig sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Forschungszulage,Nachweise über Forschungsausgaben

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Häufige Fragen zu Forschungszulage

Wer kann Forschungszulage beantragen?

Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren

Wie hoch ist die Förderung bei Forschungszulage?

Förderquote: 25 %.

Bis wann kann man Forschungszulage beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Forschungszulage?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung. Quelle: bmbf.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
25 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit