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Forschungszulage Transfer in die Praxis – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium der Finanzen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Die Forschungszulage bietet Unternehmen eine unbürokratische Möglichkeit, Fördermittel für Forschung und Entwicklung zu erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Forschungszulage ist ein bedeutendes Forschungsförderinstrument für Unternehmen in Deutschland, das seit 2020 besteht. Sie ermöglicht es unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen, Fördermittel für Forschung und Entwicklung zu beantragen, unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation. Die Höhe der Zulage richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen, die unter anderem den Bruttoarbeitslohn für Arbeitnehmer in begünstigten Vorhaben und 60 Prozent des Entgeltes für Auftragsforschung umfassen. Der Antrag erfolgt in zwei Schritten: Zunächst bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage und anschließend beim zuständigen Finanzamt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium der Finanzen.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sein und dürfen nicht von der Besteuerung befreit sein.

Das Vorhaben muss im Bereich Forschung und Entwicklung liegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage,Antrag beim Finanzamt

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Häufige Fragen zu Forschungszulage Transfer in die Praxis

Wer kann Forschungszulage Transfer in die Praxis beantragen?

Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen

Wer ist Fördergeber von Forschungszulage Transfer in die Praxis?

Fördergeber ist Bundesministerium der Finanzen. Quelle: bmbf.

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