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Antrag möglichZuschuss

Forschungszulage Transfer in die Praxis – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium der Finanzen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 24 Tagen

Die Forschungszulage bietet Unternehmen eine unbürokratische Möglichkeit, Fördermittel für Forschung und Entwicklung zu erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Forschungszulage ist ein bedeutendes Forschungsförderinstrument für Unternehmen in Deutschland, das seit 2020 besteht. Sie ermöglicht es Unternehmen, unabhängig von ihrer Gewinnsituation, Fördermittel für Forschung und Entwicklung zu beantragen. Die Höhe der Zulage richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen, die unter anderem den Bruttoarbeitslohn für Mitarbeiter in begünstigten Vorhaben und 60 Prozent des Entgeltes bei Auftragsforschung umfassen. Der Antrag erfolgt in zwei Schritten: Zunächst bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage und anschließend beim zuständigen Finanzamt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium der Finanzen.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Antragsteller müssen Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit sein und das Forschungsvorhaben muss ab dem 2.

Januar 2020 begonnen worden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage,Antrag beim Finanzamt

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Häufige Fragen zu Forschungszulage Transfer in die Praxis

Wer kann Forschungszulage Transfer in die Praxis beantragen?

Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen

Wer ist Fördergeber von Forschungszulage Transfer in die Praxis?

Fördergeber ist Bundesministerium der Finanzen. Quelle: bmbf.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

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