Fördergeber: Bundesministerium der Finanzen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 24 Tagen
Die Forschungszulage bietet Unternehmen eine unbürokratische Möglichkeit, Fördermittel für Forschung und Entwicklung zu erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium der Finanzen.
Antragsteller müssen Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit sein und das Forschungsvorhaben muss ab dem 2.
Januar 2020 begonnen worden sein.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen
Fördergeber ist Bundesministerium der Finanzen. Quelle: bmbf.
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