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Forschungsfonds für Kohle und Stahl – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Der Forschungsfonds für Kohle und Stahl finanziert Forschungs- und Innovationsprojekte in der sauberen Stahlerzeugung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Der Forschungsfonds für Kohle und Stahl finanziert bahnbrechende Forschungs- und Innovationsprojekte in der sauberen Stahlerzeugung, die bis 2030 zu einer nahezu kohlenstofffreien Stahlerzeugung führen sollen, und Forschungsprojekte, die einen gerechten Übergang im Kohlesektor und in Kohleregionen unterstützen. Der Fonds finanziert Projekte zu folgenden Themen: Stahlproduktionsprozesse, optimierte Nutzung und Schonung von Ressourcen, Energieeinsparungen und industrielle Effizienzsteigerungen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Umweltschutz, Technologien zur Unterstützung von Kohleregionen im Wandel, Emissionsminderungen bei der Stahlproduktion. Förderfähig sind Forschungsprojekte, Pilotprojekte, Demonstrationsprojekte, Begleitmaßnahmen sowie unterstützende und vorbereitende Maßnahmen. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse auf Kostenteilungsbasis. Die Höhe der Zuschüsse beträgt für Forschungsprojekte bis zu 60 Prozent, für Pilot- und Demonstrationsprojekte bis zu 50 Prozent sowie für Begleitmaßnahmen, unterstützende und vorbereitende Maßnahmen bis zu 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Frist und Status

Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet normalerweise am 15.9. eines Jahres.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_forschungsfonds_kohle_stahl". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und andere Einrichtungen, die im Bereich der Kohle- und Stahlforschung tätig sind.

Nicht förderfähig

  • Organisationen aus Bewerberländern oder Drittländern können sich an dem Programm beteiligen
  • erhalten jedoch keine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Programms.

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Häufige Fragen zu Forschungsfonds für Kohle und Stahl

Wer kann Forschungsfonds für Kohle und Stahl beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei Forschungsfonds für Kohle und Stahl?

Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Forschungsfonds für Kohle und Stahl beantragen?

Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet normalerweise am 15.9. eines Jahres.

Wer ist Fördergeber von Forschungsfonds für Kohle und Stahl?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Forschungsfonds für Kohle und Stahl mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Forschungsfonds für Kohle und Stahl zur Gruppe „eu_forschungsfonds_kohle_stahl". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit