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Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 130 Tagen

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur nachhaltigen Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer, die der nachhaltigen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten dienen. Sie erhalten die Förderung für Projekte in folgenden Bereichen: nachhaltige Verfahren der Landbewirtschaftung und tierischen Erzeugung, nachhaltige Ernährung und Verarbeitungs- und Vermarktungsformen für Agrarprodukte. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Forschungsvorhaben und den Antragstellenden ab und beträgt für Projekte der Grundlagenforschung sowie für Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten, industriellen Forschung bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten, experimentellen Entwicklung bis zu 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten und für Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Die Beihilfeintensitäten können unter bestimmten Voraussetzungen angehoben werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_forschung_und_entwicklung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es besteht ein erhebliches Bundesinteresse an Ihrem Vorhaben.

Sie verfügen über die notwendige Qualifikation und ausreichende personelle und materielle Kapazitäten zur Durchführung der Arbeiten.

Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.

In Ihrem Vorhaben sehen Sie den Wissenstransfer der Forschungsergebnisse in die Praxis vor und können dies aufzeigen.

Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU
  • Unternehmen
  • über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
  • Unternehmen
  • die einer Rückforderung von Beihilfen der EU nicht Folge geleistet haben.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten

Wer kann Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten beantragen?

Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten zur Gruppe „bmel_forschung_und_entwicklung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
100 %
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Zuschuss
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