Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 130 Tagen
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur nachhaltigen Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Hochschulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_forschung_und_entwicklung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es besteht ein erhebliches Bundesinteresse an Ihrem Vorhaben.
Sie verfügen über die notwendige Qualifikation und ausreichende personelle und materielle Kapazitäten zur Durchführung der Arbeiten.
Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
In Ihrem Vorhaben sehen Sie den Wissenstransfer der Forschungsergebnisse in die Praxis vor und können dies aufzeigen.
Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU
- •Unternehmen
- •über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
- •Unternehmen
- •die einer Rückforderung von Beihilfen der EU nicht Folge geleistet haben.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten
Wer kann Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten beantragen?
Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Hochschulen
Wie hoch ist die Förderung bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten?
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten zur Gruppe „bmel_forschung_und_entwicklung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit