Fonds Kulturelle Bildung im Alter – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen
Der Fonds unterstützt Projekte, die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlich-kulturellen Leben fördern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen, Einrichtungen der sozialen Altenarbeit.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge müssen bis zum 30.09. für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Kulturschaffenden, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit.
Erforderliche Unterlagen
- Bewerbungsformular
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Fonds Kulturelle Bildung im Alter
Wer kann Fonds Kulturelle Bildung im Alter beantragen?
Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen, Einrichtungen der sozialen Altenarbeit
Wie hoch ist die Förderung bei Fonds Kulturelle Bildung im Alter?
Förderbetrag: ab 2.000 €. Förderquote: 10 %.
Bis wann kann man Fonds Kulturelle Bildung im Alter beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge müssen bis zum 30.09. für das Folgejahr eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Fonds Kulturelle Bildung im Alter?
Fördergeber ist kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 2.000 €
- Förderquote
- 10 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. September 2026
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen