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Fonds Kulturelle Bildung im Alter – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie Projekte umsetzen wollen, die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlich-kulturellen Leben und einen verbesserter Zugang älterer Menschen zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen kulturellen Sparten und Formaten ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen, Einrichtungen der sozialen Altenarbeit.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung modellhafter Projekte, die zur Stärkung und Entwicklung der kulturellen Bildung von älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen beitragen. Sie erhalten die Förderung vor allem für Maßnahmen für Personen und Gruppen, die bisher kaum oder nicht an Kunst und Kultur teilhaben. Im Jahr 2026 lautet der Förderschwerpunkt „ Who cares? Kulturteilhabe mit gesundheitlicher Einschränkung“. Der Förderschwerpunkt versteht sich als Anregung und ist nicht bindend für eine Antragsstellung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie müssen eine angemessene Eigenleistung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen, als kommunale Antragstellerin oder Antragsteller normalerweise mindestens 20 Prozent. Bitte beachten Sie die Bagatellgrenze von 2.000 EUR.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge müssen bis zum 30.09. für das Folgejahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Kulturschaffenden, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit oder der Bildungsarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern, Kulturgeragoginnen und Kulturgeragogen oder einer Kultureinrichtung ein nachhaltiges und modellhaftes künstlerisches Projekt mit älteren Menschen umsetzen.

Das Projekt, für das Sie die Förderung beantragen, muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden und zumindest eines der folgenden Ziele verfolgen: Stärkung von Formaten, die ältere Menschen zu Partizipation und Eigenengagement in Kunst und Kultur ermutigen, Entwicklung inklusiver Projektkonzepte, Eröffnung neuer Zugänge zu Kunst- und Kultureinrichtungen für ältere Menschen, Anregung eines intergenerationellen Dialogs, Thematisierung interkultureller Aspekte in der Arbeit mit Älteren, Entwicklung von wohnortnahen Kunst- und Kulturangeboten, besonders im ländlichen Raum.

Es sind folgende weitere Bedingungen einzuhalten: Ihr Projekt muss gestalterisch-künstlerische Auseinandersetzung ermöglichen, partizipativ ausgerichtet sein und sich an den Stärken und Interessen der Beteiligten orientieren.

Sie müssen eine angemessene Eigenleistung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen, als kommunale Antragstellerin oder Antragsteller normalerweise mindestens 20 Prozent.

Wenn Sie 2 Jahre in Folge eine Förderung erhalten haben, sind Sie im darauffolgenden Jahr von der Förderung ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bewerbungsformular

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Fonds Kulturelle Bildung im Alter"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Fonds Kulturelle Bildung im Alter

Wer kann Fonds Kulturelle Bildung im Alter beantragen?

Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen, Einrichtungen der sozialen Altenarbeit

Wie hoch ist die Förderung bei Fonds Kulturelle Bildung im Alter?

Förderbetrag: ab 2.000 €. Förderquote: 10 %.

Bis wann kann man Fonds Kulturelle Bildung im Alter beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge müssen bis zum 30.09. für das Folgejahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Fonds Kulturelle Bildung im Alter?

Fördergeber ist kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 2.000 €
Förderquote
10 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. September 2026
Förderregion
Nordrhein-Westfalen