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Fonds Kulturelle Bildung im Alter – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Der Fonds unterstützt Projekte, die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlich-kulturellen Leben fördern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen, Einrichtungen der sozialen Altenarbeit.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung modellhafter Projekte, die zur Stärkung und Entwicklung der kulturellen Bildung von älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen beitragen. Sie erhalten die Förderung vor allem für Maßnahmen für Personen und Gruppen, die bisher kaum oder nicht an Kunst und Kultur teilhaben. Im Jahr 2026 lautet der Förderschwerpunkt „Who cares? Kulturteilhabe mit gesundheitlicher Einschränkung“. Sie müssen eine angemessene Eigenleistung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen, als kommunale Antragstellerin oder Antragsteller normalerweise mindestens 20 Prozent.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge müssen bis zum 30.09. für das Folgejahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Kulturschaffenden, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit.

Erforderliche Unterlagen

  • Bewerbungsformular

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Häufige Fragen zu Fonds Kulturelle Bildung im Alter

Wer kann Fonds Kulturelle Bildung im Alter beantragen?

Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen, Einrichtungen der sozialen Altenarbeit

Wie hoch ist die Förderung bei Fonds Kulturelle Bildung im Alter?

Förderbetrag: ab 2.000 €. Förderquote: 10 %.

Bis wann kann man Fonds Kulturelle Bildung im Alter beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge müssen bis zum 30.09. für das Folgejahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Fonds Kulturelle Bildung im Alter?

Fördergeber ist kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 2.000 €
Förderquote
10 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. September 2026
Förderregion
Nordrhein-Westfalen