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Fonds Auf Augenhöhe – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Software AG - Stiftung

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Ziel des Fonds ist es, bürgerschaftliches Engagement für Geflüchtete und Angekommene in Deutschland zu stärken.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bürgerstiftungen, Houses of Resource, Partnerorganisationen.

Was wird gefördert?

Ziel des Fonds ist es, ohne enge Vorgaben bürgerschaftliches Engagement für Geflüchtete und Angekommene in Deutschland zu stärken. Das freilassende Format für mehr Zusammenhalt in der Gesellschaft unterstützt eine große Vielfalt an Projekten, in denen sich Alteingesessene und Neudazugekommene z. B. über Kunst und Esskultur, Sport sowie über Medien begegnen: Dabei lässt es seinen Antragsteller:innen bzw. Projektpartner:innen bewusst (Frei-)Raum in der Ausgestaltung ihrer Initiativen, schließlich kennen sie die Bedarfe und Anforderungen vor Ort am besten. Diese können von Beratung und Begleitung in verschiedenen Bereichen bis hin zu Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen reichen sowie unterschiedliche Formen der Selbstorganisation und des Empowerments umfassen. Die einzige inhaltliche Vorgabe: Im Mittelpunkt sollte stets ein respektvoller und zugewandter Umgang, d. h. ein ehrliches Für- und Miteinander auf Augenhöhe, stehen. In diesem Sinne förderfähig sind beispielsweise Konzepte, die eine breite Teilhabe an sozialen Prozessen ermöglichen, den Erfahrungsaustausch zwischen allen Beteiligten sichern und durch geeignetes Coaching oder Supervisionen für eine kontinuierliche Reflexion der Flüchtlingsarbeit sorgen. U. a. auch interkulturelle Trainings sowie Schulungen zu Rechtsfragen oder zum Demokratieverständnis haben Aussicht auf Unterstützung. Darüber hinaus fördert der Fonds Integrationsmaßnahmen, die bestehende Hilfsangebote sinnvoll ergänzen oder in Bereichen wirken, in denen staatliche Subventionen bzw. Regelleistungen nicht greifen. Nicht unterstützt werden können hingegen abrufbare Leistungen aus Bundesprogrammen bzw. kommunalen Angeboten sowie reine Sprachkurse, schulische Maßnahmen oder Kurzprojekte, von denen keine nachhaltigen Effekte ausgehen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 5.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Software AG - Stiftung.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „softwareag_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Förderanfragen laufen über Bürgerstiftungen aus ganz Deutschland, die ein Gütesiegel vom Bundesverband Deutscher Stiftungen tragen oder als gütesiegeltauglich eingestuft wurden.

Nicht förderfähig

  • Nicht unterstützt werden können abrufbare Leistungen aus Bundesprogrammen bzw. kommunalen Angeboten sowie reine Sprachkurse
  • schulische Maßnahmen oder Kurzprojekte
  • von denen keine nachhaltigen Effekte ausgehen.

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Häufige Fragen zu Fonds Auf Augenhöhe

Wer kann Fonds Auf Augenhöhe beantragen?

Bürgerstiftungen, Houses of Resource, Partnerorganisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Fonds Auf Augenhöhe?

Förderbetrag: 3.000 € – 5.000 €. Förderquote: 10 %.

Bis wann kann man Fonds Auf Augenhöhe beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Fonds Auf Augenhöhe?

Fördergeber ist Software AG - Stiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Fonds Auf Augenhöhe mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Fonds Auf Augenhöhe zur Gruppe „softwareag_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
3.000 € – 5.000 €
Förderquote
10 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit