Förderprogramm zur Unterstützung der Messeteilnahme von Unternehmen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen zur Teilnahme an Messen und Ausstellungen außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 6.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz bis 50 Mio.
EUR oder Jahresbilanzsumme bis 43 Mio.
EUR.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweise über förderfähige Ausgaben
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm zur Unterstützung der Messeteilnahme von Unternehmen
Wer kann Förderprogramm zur Unterstützung der Messeteilnahme von Unternehmen beantragen?
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm zur Unterstützung der Messeteilnahme von Unternehmen?
Förderbetrag: bis 6.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderprogramm zur Unterstützung der Messeteilnahme von Unternehmen beantragen?
Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm zur Unterstützung der Messeteilnahme von Unternehmen?
Fördergeber ist Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 6.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit