Förderung zur Teilnahme an Messen und Ausstellungen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen zur Teilnahme an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 6.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor der verbindlichen Messeanmeldung eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio.
EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio.
EUR.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Unternehmensnachweis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung zur Teilnahme an Messen und Ausstellungen
Wer kann Förderung zur Teilnahme an Messen und Ausstellungen beantragen?
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung zur Teilnahme an Messen und Ausstellungen?
Förderbetrag: bis 6.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung zur Teilnahme an Messen und Ausstellungen beantragen?
Anträge müssen vor der verbindlichen Messeanmeldung eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung zur Teilnahme an Messen und Ausstellungen?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 6.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern