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Förderung zur Teilnahme an Messen und Ausstellungen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen zur Teilnahme an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Gefördert werden Ausgaben für Standflächenmiete sowie mit der Messe verbundene direkte Dienstleistungen des Messeveranstalters. Die Antragstellung ist per einfacher elektronischer Übermittlung (E-Mail) möglich. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn sich die Unternehmen auf einer bundesgeförderten Auslandsmesse präsentieren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 6.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor der verbindlichen Messeanmeldung eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio.

EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio.

EUR.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Unternehmensnachweis

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Häufige Fragen zu Förderung zur Teilnahme an Messen und Ausstellungen

Wer kann Förderung zur Teilnahme an Messen und Ausstellungen beantragen?

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung zur Teilnahme an Messen und Ausstellungen?

Förderbetrag: bis 6.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung zur Teilnahme an Messen und Ausstellungen beantragen?

Anträge müssen vor der verbindlichen Messeanmeldung eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung zur Teilnahme an Messen und Ausstellungen?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 6.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern