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Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung für Projekte zur Verbesserung der Interoperabilität von digitalen Systemen in ländlichen Räumen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Förderaufrufs sucht das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) innovative Projekte, die zur Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen beitragen, indem sie die Interoperabilität von digitalen Systemen, also den überwiegend automatischen Informationsaustausch und die Datenintegrationen von Software-, Daten- und Informationssystemen, ermöglichen. Der vorliegende Förderaufruf richtet sich an ländliche Landkreise und Kommunen, idealerweise im Verbund mit relevanten Akteuren, wie zum Beispiel kommunalen Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Akteuren, angrenzenden Gebietskörperschaften, Unternehmen, Vereinen oder Verbänden. Diese sollten die Interoperabilität von digitalen Systemen und Anwendungen mit dem Ziel des überwiegend automatischen Daten- und Informationsaustausches, gegebenenfalls unter Verwendung neuer Mobilfunktechnologien, zum Zweck einer verbesserten Daseinsvorsorge voranbringen wollen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.

Frist und Status

Antragsstellung nicht mehr möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmelh_daseinsvorsorge". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnern, Vereine und Verbände, Unternehmen und weitere juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland.

Nicht förderfähig

  • Der Erwerb von allgemeiner
  • nicht projektbedingter Ausstattung
  • Stammpersonal
  • Finanzierung des laufenden Geschäftes.

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Häufige Fragen zu Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen

Wer kann Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen beantragen?

Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen?

Förderbetrag: bis 300.000 €.

Bis wann kann man Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen beantragen?

Antragsstellung nicht mehr möglich

Wer ist Fördergeber von Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen zur Gruppe „bmelh_daseinsvorsorge". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 300.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Sonstiges
Förderregion
bundesweit