Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Förderung für Projekte zur Verbesserung der Interoperabilität von digitalen Systemen in ländlichen Räumen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Frist und Status
Antragsstellung nicht mehr möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmelh_daseinsvorsorge“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnern, Vereine und Verbände, Unternehmen und weitere juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland.
Nicht förderfähig
- •Der Erwerb von allgemeiner
- •nicht projektbedingter Ausstattung
- •Stammpersonal
- •Finanzierung des laufenden Geschäftes.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen
Wer kann Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen beantragen?
Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen?
Förderbetrag: bis 300.000 €.
Bis wann kann man Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen beantragen?
Antragsstellung nicht mehr möglich
Wer ist Fördergeber von Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen zur Gruppe „bmelh_daseinsvorsorge". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 300.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Sonstiges
- Förderregion
- bundesweit