Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Förderung für Projekte zur Verbesserung der Interoperabilität von digitalen Systemen in ländlichen Räumen.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Antragsstellung nicht mehr möglich
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmelh_daseinsvorsorge“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnern, Vereine und Verbände, Unternehmen und weitere juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: bis 300.000 €.
Antragsstellung nicht mehr möglich
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen zur Gruppe „bmelh_daseinsvorsorge". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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