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Antrag möglichZuschuss

Förderung zur Entwicklung und Erprobung von Komponenten und Anforderungen für sichere Verarbeitungsumgebungen (SPE) in der Gesundheitsforschung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Sie möchten ein Pilotprojekt zur Entwicklung sicherer Verarbeitungsumgebungen in der Medizin starten? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für Ihr Forschungsvorhaben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium unterstützt Sie bei der Durchführung von Pilotprojekten. Gefördert werden Vorhaben, die modulare und übertragbare technische Komponenten für sichere Verarbeitungsumgebungen (SPE) in der medizinischen Forschung entwickeln und erproben. Die Projekte müssen an bestehende Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen (GFDI) angebunden sein. Sie können die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren erhalten. Die Höhe der Förderung beträgt individuell bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten. Für staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie Universitätskliniken gilt die Ausgabenbasis. Wenn Sie an einer Hochschule oder einer Universitätsklinik forschen, erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.Für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften gilt keine Projektpauschale. Bei bestimmten Einrichtungen wie Helmholtz-Zentren oder der Fraunhofer-Gesellschaft bildet die Kostenbasis die Grundlage. Wenn Ihre Einrichtung bereits eine institutionelle Grundfinanzierung von Bund und Ländern erhält, können Sie die Förderung nur für zusätzliche projektbedingte Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen. Sie müssen die Projektkosten und die Grundfinanzierung im Antrag klar voneinander abgrenzen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 28. Oktober 2026. Projektskizze muss bis spätestens zum 28.10.2026 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie weisen einschlägige Vorarbeiten im Bereich der Erschließung und Nutzung von Gesundheitsdaten nach.Ihr Projektteam ist interdisziplinär aufgestellt und vereint Fachkräfte aus der Informationstechnologie mit Fachkräften aus der klinischen Forschung.Bei einem Verbundprojekt benennen Sie eine koordinierende Person und schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.Sie verpflichten sich zur Einhaltung nationaler und internationaler Qualitätsstandards der Forschung.Sie erarbeiten eine gemeinsame Strategie zur verständlichen Kommunikation Ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse an die Öffentlichkeit.Sie stellen die Projektergebnisse nach dem Ende der Laufzeit als Open-Source-Lösungen kostenfrei zur Verfügung.Sie stellen sicher, dass keine indirekten Beihilfen an wirtschaftlich tätige Unternehmen fließen.

Sie können keine Förderung erhalten für Vorhaben, die neue Gesundheitsdaten erheben oder neue physische Hardware und Systemarchitekturen aufbauen.

Zudem sind Projekte von der Förderung ausgeschlossen, wenn Sie Datensätze aus Infrastrukturen nutzen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden.

weitere Informationen Erforderliche Unterlagen Für die Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: In Stufe 1 (Projektskizze): Eine Projektskizze in englischer Sprache mit einem maximalen Umfang von 12 Seiten.Lebensläufe der Projektleitenden mit einem maximalen Umfang von 1 Seite pro Person.Ein Bestätigungsschreiben der beteiligten Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen zur geplanten Integration der Projektergebnisse.Eine Liste der verwendeten Literatur.

In Stufe 2 (Förmlicher Antrag): Einen förmlichen Förderantrag über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).Eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens in deutscher Sprache.Einen detaillierten Finanzierungsplan beziehungsweise Kostenplan.Bei Verbundprojekten: Eine grundsätzliche Übereinkunft der Partner nach dem offiziellen Vordruck der Bundesregierung.

Erforderliche Unterlagen

  • Eine Projektskizze in englischer Sprache mit einem maximalen Umfang von 12 Seiten.,Lebensläufe der Projektleitenden mit einem maximalen Umfang von 1 Seite pro Person.,Ein Bestätigungsschreiben der beteiligten Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen zur geplanten Integration der Projektergebnisse.,Eine Liste der verwendeten Literatur.,Einen förmlichen Förderantrag über das elektronische Antragssystem „easy-Online“.,Eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens in deutscher Sprache.,Einen detaillierten Finanzierungsplan beziehungsweise Kostenplan.,Bei Verbundprojekten: Eine grundsätzliche Übereinkunft der Partner nach dem offiziellen Vordruck der Bundesregierung.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung zur Entwicklung und Erprobung von Komponenten und Anforderungen für sichere Verarbeitungsumgebungen (SPE) in der Gesundheitsforschung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung zur Entwicklung und Erprobung von Komponenten und Anforderungen für sichere Verarbeitungsumgebungen (SPE) in der Gesundheitsforschung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung zur Entwicklung und Erprobung von Komponenten und Anforderungen für sichere Verarbeitungsumgebungen (SPE) in der Gesundheitsforschung

Wer kann Förderung zur Entwicklung und Erprobung von Komponenten und Anforderungen für sichere Verarbeitungsumgebungen (SPE) in der Gesundheitsforschung beantragen?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung zur Entwicklung und Erprobung von Komponenten und Anforderungen für sichere Verarbeitungsumgebungen (SPE) in der Gesundheitsforschung?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung zur Entwicklung und Erprobung von Komponenten und Anforderungen für sichere Verarbeitungsumgebungen (SPE) in der Gesundheitsforschung beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 28. Oktober 2026. Projektskizze muss bis spätestens zum 28.10.2026 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung zur Entwicklung und Erprobung von Komponenten und Anforderungen für sichere Verarbeitungsumgebungen (SPE) in der Gesundheitsforschung?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
28. Oktober 2026
Förderregion
Bundesweit

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