Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie im Rahmen von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen Maßnahmen planen, um langfristige und marktfähige Holzvermarktungsstrukturen aufzubauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 150.000 €.
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Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
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Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sowie in begründeten Einzelfällen auch natürliche Personen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Für eine Gründungsförderung müssen mindestens 5 forstliche Zusammenschlüsse zunächst schriftlich ihre Absicht bekunden, über die noch zu gründende oder zu erweiternde Holzvermarktungsorganisation zukünftig das Holz ihrer Mitglieder zu vermarkten.Für eine Förderung neu gegründeter und bestehender Holzvermarktungsorganisationen muss die Fläche oder der nachhaltige jährliche Hiebssatz (Forsteinrichtung) der vertraglich gebundenen forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und kommunalen Forstbetriebe mindestens 20.000 Hektar oder 80.000 Erntefestmeter Rohholz ohne Rinde pro Jahr betragen.Einen Zuschuss für den Verkauf beziehungsweise die Vermittlung von Rohholz erhalten Sie nur dann, wenn Sie nach einem anerkannten Chain of Custody (CoC) Zertifizierungssystem wie PEFC, FSC oder Naturland zertifiziert sind.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Förderbetrag: 500 € – 150.000 €. Förderquote: 80 %.
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Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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