Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema grüner Wasserstoff – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Wenn Sie sich an internationalen Projekten zum Thema grüner Wasserstoff beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Zu den verschiedenen Modulen werden spezifische Förderaufrufe veröffentlicht.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_gruener_wasserstoff“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind in allen Modulen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und zudem in den Modulen A, B, C und D auch andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und in den Modulen B, C und D auch kommunale Gebietskörperschaften.
Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
An einem Vorhaben der Module A, B, C, D und E beteiligt sich mindestens eine internationale Kooperationspartnerin oder ein internationaler Kooperationspartner, die oder der die Kooperationsabsicht durch einen Letter of Intent (LOI) bestätigt.
An einem Vorhaben im Modul C („2 + 2-Projekte“) beteiligen sich zudem jeweils mindestens eine deutsche und eine internationale Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung sowie je ein deutsches und ausländisches Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beziehungsweise Partnerinnen und Partner der Industrie.
An einem Projekt im Modul F (EUREKA) beteiligen sich mindestens ein KMU aus Deutschland sowie mindestens 2 EUREKA-Länder.
Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema grüner Wasserstoff
Wer kann Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema grüner Wasserstoff beantragen?
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema grüner Wasserstoff?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema grüner Wasserstoff beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema grüner Wasserstoff?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema grüner Wasserstoff mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema grüner Wasserstoff zur Gruppe „bmbf_gruener_wasserstoff". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit