Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Wenn Sie sich an internationalen Projekten zum Thema grüner Wasserstoff beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Zu den verschiedenen Modulen werden spezifische Förderaufrufe veröffentlicht.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_gruener_wasserstoff“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind in allen Modulen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und zudem in den Modulen A, B, C und D auch andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und in den Modulen B, C und D auch kommunale Gebietskörperschaften.
Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
An einem Vorhaben der Module A, B, C, D und E beteiligt sich mindestens eine internationale Kooperationspartnerin oder ein internationaler Kooperationspartner, die oder der die Kooperationsabsicht durch einen Letter of Intent (LOI) bestätigt.
An einem Vorhaben im Modul C („2 + 2-Projekte“) beteiligen sich zudem jeweils mindestens eine deutsche und eine internationale Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung sowie je ein deutsches und ausländisches Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beziehungsweise Partnerinnen und Partner der Industrie.
An einem Projekt im Modul F (EUREKA) beteiligen sich mindestens ein KMU aus Deutschland sowie mindestens 2 EUREKA-Länder.
Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema grüner Wasserstoff zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Unternehmen
Förderquote: 50 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema grüner Wasserstoff zur Gruppe „bmbf_gruener_wasserstoff". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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