Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu errichten oder auszustatten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Sie müssen einem Spitzenverband angeschlossen sein, der der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen angehört.
Sie müssen gewährleisten, dass die Gebäude, Gebäudeteile und Einrichtungsgegenstände dem Zweck der Einrichtung unmittelbar dienen.
Im Fall von Baumaßnahmen müssen Sie die Eigentumsrechte am Grundstück innehaben oder Sie müssen für mindestens 27 Jahre erbbauberechtigt sein.
Im Fall von Bauvorhaben in Bauabschnitten müssen Sie gewährleisten, dass jeder Abschnitt für sich funktionsfähig ist.
Bei mobilen Ausstattungsgegenständen müssen Sie Pacht-, Miet- oder sonstige Nutzungsverträge über einen Zeitraum von 5 Jahren nachweisen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenjuristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind
Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 80 %.
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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