Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Schaffung von Werkstattplätzen für Menschen mit Behinderung durch Zuschüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind und einem Spitzenverband angeschlossen sind.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die gemeinnützige Anerkennung,Nachweis über die Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband,Eigentumsnachweis oder Erbbaurecht für Bauvorhaben
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen
Wer kann Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen beantragen?
juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen?
Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen