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Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Schaffung von Werkstattplätzen für Menschen mit Behinderung durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Schaffung von Werkstattplätzen für Menschen mit Behinderung. Sie erhalten die Förderung für Neu- und Erweiterungsbauten, Gebäudeerwerb und Erstbeschaffung von mobilen Ausstattungsgegenständen für Werkstätten. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze für Bau- oder Erwerbsvorhaben beträgt EUR 50.000, für die Förderung von Ausstattungsgegenständen EUR 10.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind und einem Spitzenverband angeschlossen sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die gemeinnützige Anerkennung,Nachweis über die Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband,Eigentumsnachweis oder Erbbaurecht für Bauvorhaben

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Häufige Fragen zu Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen

Wer kann Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen beantragen?

juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen?

Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen