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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 52 Tagen

Die Förderung unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Höchstleistungsrechnen in Europa.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Höchstleistungsrechnen (High Performance Computing, HPC) in Europa. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des europäischen Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC (GU EuroHPC), der zugrunde liegenden Strategische Forschungs- und Innovationsagenda und dem jährlichen Arbeitsplan. Sie bekommen die Förderung für Verbundvorhaben, die eine anspruchsvolle Innovationshöhe erreichen, die risikoreich sind und ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Zeitraum für Ihre Förderung richtet sich nach den Vorgaben der entsprechenden EuroHPC-Bekanntmachung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_eurohpc“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte in Deutschland.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Förmlicher Förderantrag

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Häufige Fragen zu Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC

Wer kann Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC zur Gruppe „bmbf_eurohpc". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Zusatzfinanzierung Energieeffizienz – Eigentumsfinanzierung BW
  • → Shaping the Future
  • → ERP-Gründerkredit - StartGeld

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit

Programm im Blick behalten

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