Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Die Förderung unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Höchstleistungsrechnen in Europa.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_eurohpc“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte in Deutschland.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze,Förmlicher Förderantrag
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC
Wer kann Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC zur Gruppe „bmbf_eurohpc". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit