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Förderung von Unternehmerinnen in der Vorgründungsphase (EXIST- Women) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Zuschüsse für Unternehmerinnen in der Vorgründungsphase im Rahmen des EXIST-Programms.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm EXIST- Women unterstützt Unternehmerinnen in der Vorgründungsphase. Es richtet sich an Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Existenzgründerinnen und fördert die Beratung, Existenzgründung und -festigung sowie Frauenförderung und Forschung & Innovation. Anträge können bis zum Jahr 2027 jährlich gestellt werden, jeweils spätestens zum 30. September.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2027. Jährliche Antragsfrist bis zum 30. September.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_exist_women“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Förderberechtigte sind Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Existenzgründerinnen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Unternehmerinnen in der Vorgründungsphase (EXIST- Women)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Unternehmerinnen in der Vorgründungsphase (EXIST- Women)

Wer kann Förderung von Unternehmerinnen in der Vorgründungsphase (EXIST- Women) beantragen?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Existenzgründer/in

Bis wann kann man Förderung von Unternehmerinnen in der Vorgründungsphase (EXIST- Women) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2027. Jährliche Antragsfrist bis zum 30. September.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Unternehmerinnen in der Vorgründungsphase (EXIST- Women)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Unternehmerinnen in der Vorgründungsphase (EXIST- Women) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Unternehmerinnen in der Vorgründungsphase (EXIST- Women) zur Gruppe „bmwe_exist_women". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. September 2027
Förderregion
bundesweit