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Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Gründung und Erweiterung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Gründung und Erweiterung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. Sie erhalten die Förderung für Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, um nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten zu schaffen und zu entwickeln. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihr Investitionsvolumen muss mindestens EUR 10.000 betragen. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres zu stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen nach KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte außerhalb von Ober- und Mittelzentren des verarbeitenden Gewerbes.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der beruflichen Fähigkeiten,Geschäftsplan

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Häufige Fragen zu Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum

Wer kann Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum?

Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum beantragen?

Anträge sind bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10.000 €
Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern