Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie ein Kleinstunternehmen im ländlichen Raum gründen oder es weiterentwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.
Anträge sind bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen nach KMU -Definition der EU mit Betriebsstätte außerhalb von Ober- und Mittelzentren des verarbeitenden Gewerbes mit Ausnahme der Verarbeitung von Produkten der Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, des Handwerks, der Dienstleistungsbranche, insbesondere der Daseinsvorsorge, der Tourismusbranche des Einzelhandels mit Waren des täglichen Bedarfs auf einer Verkaufsfläche von weniger als 400 Quadratmetern und mobile Verkaufseinrichtungen, die keine Zuwendungen über die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung erhalten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Der Hauptabsatz der hergestellten Güter beziehungsweise erbrachten Leistungen erfolgt im lokalen Markt im Umkreis von 50 Kilometern von der Betriebsstätte.
Sie können berufliche Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Unternehmens nachweisen und einen Geschäftsplan vorlegen, der die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der betriebsnotwendigen Ausgaben belegt.
Sie verkaufen die geförderten Wirtschaftsgüter in den nächsten 5 Jahren nicht und verwenden sie dem Zuwendungszweck entsprechend, es sei denn, Sie ersetzen sie durch gleich- oder höherwertige Wirtschaftsgüter.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens nachweisen.
Nicht gefördert werden unter anderem Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt, Unternehmen des Einzelhandels in Orten mit mehr als 500 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Apothekerinnen und Apotheker.
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Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 30 %.
Anträge sind bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres zu stellen.
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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