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Förderung von Unternehmensberatungen für KMU – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Das Programm fördert die Inanspruchnahme von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Die Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA-Portal, wo die Firmendaten eingegeben und der Antrag abgeschickt werden. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss reduziert. Ab dem 15. November 2025 wird der Zuschuss bei nicht Vorsteuerabzugsberechtigten auf den gezahlten Brutto-Rechnungsbetrag berechnet.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. 31. Dezember 2026

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwi_unternehmensberatung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Wer kann Förderung von Unternehmensberatungen für KMU beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Bis wann kann man Förderung von Unternehmensberatungen für KMU beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. 31. Dezember 2026

Wer ist Fördergeber von Förderung von Unternehmensberatungen für KMU?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Ist Förderung von Unternehmensberatungen für KMU mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Unternehmensberatungen für KMU zur Gruppe „bmwi_unternehmensberatung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit