Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 95 Tagen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können anteilig die Kosten für eine Unternehmensberatung erstattet bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der Freien Berufe.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.500 €.
Rechtzeitige Antragstellung erforderlich.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Jungunternehmen dürfen nicht länger als ein Jahr am Markt sein.
Bestandsunternehmen müssen ab dem zweiten Jahr nach Gründung sein.
Unternehmen in bestimmten Beratungsbereichen sind nicht förderfähig.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Unternehmensberatungen für KMU zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der Freien Berufe
Förderbetrag: bis 3.500 €. Förderquote: 80 %.
Rechtzeitige Antragstellung erforderlich.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Quelle: nbank.
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