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Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Das Programm unterstützt Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Umfeld von Schulen und Kindereinrichtungen sowie Spielwegen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise.

Was wird gefördert?

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt über die Richtlinie Kommunaler Straßenbau Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im unmittelbaren Umfeld von Schulen und Kindereinrichtungen sowie Spielwegen. Ziel des Förderprogramms ist es, für Kinder in unfallkritischen Bereichen Wegeverhältnisse zu schaffen, die ihren besonderen Verhaltens- und Wahrnehmungsformen entsprechen und Kinderunfälle im Straßenverkehr möglichst ausschließen. Gefördert werden Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise, die Bau oder Ausbau von Querungshilfen, Geh- und Radwegen sowie Beleuchtungsanlagen beantragen können.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL).

Voraussetzungen

Anträge sind beim Landesbetrieb Straßenwesen einzureichen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung

Wer kann Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung beantragen?

Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL). Quelle: mil_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2030
Förderregion
Bundesweit