Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Das Programm unterstützt Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Umfeld von Schulen und Kindereinrichtungen sowie Spielwegen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL).
Voraussetzungen
Anträge sind beim Landesbetrieb Straßenwesen einzureichen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
Wer kann Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung beantragen?
Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise
Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL). Quelle: mil_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2030
- Förderregion
- Bundesweit