Fördergeber: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz in Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 1.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg.
Unternehmen sind alle eigenständigen Einheiten, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsform, der Art ihrer Finanzierung und einer Gewinnerzielungsabsicht.
Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden.
Bei Anwendung der De-minimis-Verordnung werden keine Unternehmen gefördert, die in der Fischerei oder der Aquakultur, Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das Vorhaben müssen Sie in Hamburg durchführen.
Die Maßnahmen müssen zu einer zusätzlichen Umweltentlastung führen, die über bestehende gesetzliche Anforderungen hinausgeht.
Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen.
Ihre geförderte Anlage muss eine Zweckbindungsfrist von 3 Jahren einhalten und in Hamburg bestimmungsgemäß betrieben werden.
Sie dürfen Ihr Vorhaben nicht beginnen, bevor die Förderung bewilligt wurde.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 1.000 € – 1.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Fördergeber ist Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.
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