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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Unternehmen für Ressourcenschutz – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen

Wenn Sie Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz in Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die Förderung wird von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft bereitgestellt. Zielgruppe sind Unternehmen sowie Verbände und Vereinigungen, die in Hamburg tätig sind. Antragsberechtigt sind verschiedene Rechtsformen, darunter GmbH, UG, AG, GbR, KG und Einzelunternehmen. Der Fokus liegt auf den Themen Energie und Klimaschutz.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 1.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg.

Unternehmen sind alle eigenständigen Einheiten, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsform, der Art ihrer Finanzierung und einer Gewinnerzielungsabsicht.

Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden.

Bei Anwendung der De-minimis-Verordnung werden keine Unternehmen gefördert, die in der Fischerei oder der Aquakultur, Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das Vorhaben müssen Sie in Hamburg durchführen.

Die Maßnahmen müssen zu einer zusätzlichen Umweltentlastung führen, die über bestehende gesetzliche Anforderungen hinausgeht.

Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen.

Ihre geförderte Anlage muss eine Zweckbindungsfrist von 3 Jahren einhalten und in Hamburg bestimmungsgemäß betrieben werden.

Sie dürfen Ihr Vorhaben nicht beginnen, bevor die Förderung bewilligt wurde.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Unternehmen für Ressourcenschutz"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Unternehmen für Ressourcenschutz zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Unternehmen für Ressourcenschutz

Wer kann Förderung von Unternehmen für Ressourcenschutz beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Unternehmen für Ressourcenschutz?

Förderbetrag: 1.000 € – 1.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Unternehmen für Ressourcenschutz?

Fördergeber ist Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hamburg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung für Baugemeinschaften
  • → IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie
  • → Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 1.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg

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