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Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Hessen unterstützt Investitionen zur Modernisierung und Erweiterung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie teilweise mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen zur Modernisierung und Erweiterung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (Ausstattungs- und Bauvorhaben). Außerdem erhalten Sie eine Förderung für Modellvorhaben zur Weiterentwicklung geeigneter überbetrieblicher Berufsbildungszentren zu Kompetenzzentren (ausschließlich aus Landesmitteln). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss: Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Maßnahme und dem jeweiligen Fördergebiet ab. Sie müssen einen angemessenen Eigenanteil von normalerweise 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten erbringen, in GRW-Fördergebieten mindestens 10 Prozent. Die Höhe des Zuschusses für die Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die förderfähigen Ausgaben müssen bei Förderung mit EFRE-Mitteln bei Bauvorhaben EUR 500.000 und bei Ausstattungsvorhaben EUR 100.000, bei Förderung mit Landesmitteln bei Bauvorhaben EUR 50.000 und bei Ausstattungsvorhaben EUR 10.000 übersteigen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, die bestimmte Bedingungen erfüllen müssen.

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Häufige Fragen zu Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Wer kann Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) beantragen?

Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Bildungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)?

Förderbetrag: 100.000 € – 500.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
100.000 € – 500.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen