Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie überbetriebliche Berufsbildungsstätten modernisieren und weiterentwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Bildungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 500.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten.
Dabei kann es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie andere nicht gewinnorientierte juristische Personen des Privatrechts handeln.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss sich normalerweise auf eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte in Hessen beziehen.
Liegt die überbetriebliche Berufsbildungsstätte außerhalb Hessens, muss diese die Ausbildung eines Berufes anbieten, der nicht in einer hessischen überbetrieblichen Berufsbildungsstätte erlernt werden kann, und mindestens 10 Prozent der Lehrgangsteilnehmenden müssen ihren Wohnsitz in Hessen haben.
Beachten Sie bitte die Zweckbindungsfristen von 5 Jahren für Ausstattungsvorhaben, 15 Jahren für Modernisierungsmaßnahmen der Gebäude und 25 Jahren bei Neuerrichtung von Berufsbildungsstätten.
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Jetzt Projekt prüfenTräger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Bildungseinrichtungen
Förderbetrag: 100.000 € – 500.000 €. Förderquote: 50 %.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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