Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Investitionen zur Modernisierung und Erweiterung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Bildungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 500.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, die bestimmte Bedingungen erfüllen müssen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Wer kann Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) beantragen?
Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Bildungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)?
Förderbetrag: 100.000 € – 500.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Vereine
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100.000 € – 500.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen