VeröffentlichtZuschuss

Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie überbetriebliche Berufsbildungsstätten modernisieren und weiterentwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie teilweise mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen zur Modernisierung und Erweiterung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (Ausstattungs- und Bauvorhaben). Außerdem erhalten Sie eine Förderung für Modellvorhaben zur Weiterentwicklung geeigneter überbetrieblicher Berufsbildungszentren zu Kompetenzzentren (ausschließlich aus Landesmitteln). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss: Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Maßnahme und dem jeweiligen Fördergebiet ab. Sie müssen einen angemessenen Eigenanteil von normalerweise 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten erbringen, in GRW -Fördergebieten mindestens 10 Prozent. Die Höhe des Zuschusses für die Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die förderfähigen Ausgaben müssen bei Förderung mit EFRE -Mitteln bei Bauvorhaben EUR 500.000 und bei Ausstattungsvorhaben EUR 100.000, bei Förderung mit Landesmitteln bei Bauvorhaben EUR 50.000 und bei Ausstattungsvorhaben EUR 10.000 übersteigen. Melden Sie Ihr Vorhaben bitte frühzeitig dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an. Ihren Antrag richten Sie bitte elektronisch über das Kundenportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten.

Dabei kann es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie andere nicht gewinnorientierte juristische Personen des Privatrechts handeln.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss sich normalerweise auf eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte in Hessen beziehen.

Liegt die überbetriebliche Berufsbildungsstätte außerhalb Hessens, muss diese die Ausbildung eines Berufes anbieten, der nicht in einer hessischen überbetrieblichen Berufsbildungsstätte erlernt werden kann, und mindestens 10 Prozent der Lehrgangsteilnehmenden müssen ihren Wohnsitz in Hessen haben.

Beachten Sie bitte die Zweckbindungsfristen von 5 Jahren für Ausstattungsvorhaben, 15 Jahren für Modernisierungsmaßnahmen der Gebäude und 25 Jahren bei Neuerrichtung von Berufsbildungsstätten.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Wer kann Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) beantragen?

Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Bildungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)?

Förderbetrag: 100.000 € – 500.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
100.000 € – 500.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen