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Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen umsetzen wollen, die strukturentwickelnde Dienstleistungen im Umfeld der Unternehmen unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF +) bei der Durchführung von Strukturentwicklungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen oder zu sichern, und so die wirtschaftliche Entwicklung stärken. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 55 Prozent, in Regionen mit besonderen arbeitsmarktlichen Herausforderungen sowie in ländlichen Gestaltungsräumen bis zu 65 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personalkosten. Die Laufzeit des Projekts beträgt 1 Jahr. Wird Ihrer Förderung erneut zugestimmt, können Sie eine Verlängerung der Förderung um 1 Jahr erhalten. Wenn Sie ein regionales Projekt planen, richten Sie Ihren Antrag bitte über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit an das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Bei überregionalen Projekten reichen Sie Ihren Antrag bitte über das zuständige Ministerium ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 55 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen in fachlicher und organisatorischer Hinsicht für die Durchführung des Vorhabens geeignet sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung,qualitative und fachliche Stellungnahmen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen

Wer kann Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen beantragen?

Verband/Vereinigung, Kommune, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen?

Förderquote: 55 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
55 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern