Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) strukturentwickelnde Maßnahmen zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 55 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen in fachlicher und organisatorischer Hinsicht für die Durchführung des Vorhabens geeignet sein.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,qualitative und fachliche Stellungnahmen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen
Wer kann Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen beantragen?
Verband/Vereinigung, Kommune, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen?
Förderquote: 55 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- 55 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern