Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie als junges innovatives Unternehmen Ihr Geschäftsmodell weiterentwickeln möchten oder wenn Sie Projekte durchführen, die die Erfolgschancen von Start-ups und Scale-ups erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 40.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind für das Start-up -Gründerstipendium natürliche Personen und Start-ups (kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU, im Fall von Projektförderungen juristische Personen, vor allem Start-up -Zentren und -Inkubatoren, Technologie- und Gründerzentren, Kammern, Beratungsstellen, Verbände und Vereine.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Beachten Sie für ein Start-up -Gründerstipendium bitte: Ihr Start-up muss innovative, wirtschaftlich verwertbare und nachhaltigen Geschäftsmodelle entwickeln und umsetzen und darf höchstens 5 Jahre alt sein.
Sie müssen Ihren Sitz spätestens bis 3 Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheids in Hessen einrichten.
Wenn Sie eine Projektförderung beantragen, gilt: Es muss sich um ein Projekt zur Qualifizierung und Vernetzung von Start-ups und Scale-ups handeln, besonders um Mentoringprogramme für Stipendiatinnen oder Stipendiaten oder andere Maßnahmen wie zum Beispiel Beratung, Coaching, Workshops, Informationsveranstaltungen und Veranstaltungen zur Vernetzung zwischen Geschäftspartnerinnen oder Geschäftspartnern und Investorinnen und Investoren.
Sie müssen Ihr Vorhaben normalerweise in Hessen durchgeführen.
Die von Ihnen unterstützten Start-ups müssen innovative Geschäftsmodelle entwickeln, sich in der Frühphase befinden und dürfen noch keine Marktreife erlangt haben.
Unterstützte Scale-ups dürfen höchstens 10 Jahre alt sein, sie müssen bereits mit innovativen Geschäftsmodellen am Markt Umsätze erzielt und wachsende Mitarbeiterzahlen aufzuweisen haben; außerdem müssen im Unternehmen mindestens 10 Personen als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigt oder als Unternehmensinhaberin oder Unternehmensinhaber tätig sein.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenExistenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: bis 40.000 €. Förderquote: 85 %.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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