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Förderung von Start-ups und Scale-ups – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie als junges innovatives Unternehmen Ihr Geschäftsmodell weiterentwickeln möchten oder wenn Sie Projekte durchführen, die die Erfolgschancen von Start-ups und Scale-ups erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt innovative Start-ups und Scale-ups bei Gründungs- und Weiterentwicklungsvorhaben. Sie erhalten die Förderung für die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Geschäftsmodellen sowie den Auf- und Ausbau des Unternehmens (Start-up -Gründerstipendium, push!) und Projekte zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Gründungsmotivation. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt als Start-up -Gründerstipendium einmalig bis zu EUR 40.000 je Start-up und im Fall von Projektförderung bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die HA Hessen Agentur GmbH. Beachten Sie bitte, dass Start-up -Gründerstipendien im Rahmen von Projektaufrufen der Hessen Trade & Invest GmbH (HTAI), StartHub Hessen, vergeben werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie eine Projektskizze bei der HTAI einreichen. Nach positiver Bewertung werden Sie aufgefordert, Ihren Antrag an die HA Hessen Agentur zu richten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 40.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind für das Start-up -Gründerstipendium natürliche Personen und Start-ups (kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU, im Fall von Projektförderungen juristische Personen, vor allem Start-up -Zentren und -Inkubatoren, Technologie- und Gründerzentren, Kammern, Beratungsstellen, Verbände und Vereine.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Beachten Sie für ein Start-up -Gründerstipendium bitte: Ihr Start-up muss innovative, wirtschaftlich verwertbare und nachhaltigen Geschäftsmodelle entwickeln und umsetzen und darf höchstens 5 Jahre alt sein.

Sie müssen Ihren Sitz spätestens bis 3 Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheids in Hessen einrichten.

Wenn Sie eine Projektförderung beantragen, gilt: Es muss sich um ein Projekt zur Qualifizierung und Vernetzung von Start-ups und Scale-ups handeln, besonders um Mentoringprogramme für Stipendiatinnen oder Stipendiaten oder andere Maßnahmen wie zum Beispiel Beratung, Coaching, Workshops, Informationsveranstaltungen und Veranstaltungen zur Vernetzung zwischen Geschäftspartnerinnen oder Geschäftspartnern und Investorinnen und Investoren.

Sie müssen Ihr Vorhaben normalerweise in Hessen durchgeführen.

Die von Ihnen unterstützten Start-ups müssen innovative Geschäftsmodelle entwickeln, sich in der Frühphase befinden und dürfen noch keine Marktreife erlangt haben.

Unterstützte Scale-ups dürfen höchstens 10 Jahre alt sein, sie müssen bereits mit innovativen Geschäftsmodellen am Markt Umsätze erzielt und wachsende Mitarbeiterzahlen aufzuweisen haben; außerdem müssen im Unternehmen mindestens 10 Personen als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigt oder als Unternehmensinhaberin oder Unternehmensinhaber tätig sein.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Start-ups und Scale-ups"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung von Start-ups und Scale-ups

Wer kann Förderung von Start-ups und Scale-ups beantragen?

Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Start-ups und Scale-ups?

Förderbetrag: bis 40.000 €. Förderquote: 85 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Start-ups und Scale-ups?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 40.000 €
Förderquote
85 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen