Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Das BMBF unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur schnellen Anwendung von Forschungsergebnissen in Kommunikationstechnologien.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Existenzgründer, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Projektskizzen können zu den Stichtagen 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_startupconnect“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Phase 1 sowie nicht börsennotierte kleine technologieorientierte Unternehmen in Phase 2.
Nicht förderfähig
- •Ausschlüsse sind nicht börsennotierte Unternehmen
- •deren Eintragung in das Handelsregister maximal 5 Jahre zurückliegt.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze
Antragsentwurf für dieses Programm
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0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect
Wer kann Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect beantragen?
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Existenzgründer, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect beantragen?
Projektskizzen können zu den Stichtagen 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect zur Gruppe „bmbf_startupconnect". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit