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Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 130 Tagen

Das BMBF unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur schnellen Anwendung von Forschungsergebnissen in Kommunikationstechnologien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Existenzgründer, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die Forschungsergebnisse zu Kommunikationstechnologien schnell in die Anwendung bringen. Damit werden Gründungsinteressierte unterstützt, die Firmengründungen auf Basis von innovativen Forschungsergebnissen umsetzen. Die Förderung fokussiert die Erforschung, Entwicklung und Evaluation von Demonstratoren unter Einbeziehung von konkreten Anwendungsszenarien. Gefördert werden Einzelvorhaben in 2 Phasen: Phase 1 – Entwicklungsphase: In dieser Phase soll die technische Umsetzbarkeit Ihrer Gründungsidee („proof of principle“) erarbeitet werden. Sie können Ihre Firmengründung in dieser Phase vorbereiten. Phase 2 – Umsetzungsphase: In dieser Phase stehen vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Vordergrund. Sie haben Ihre Unternehmensgründung bereits durchgeführt und erarbeiten in dieser Phase die Erhöhung des technologischen Reifegrades und bereiten die wirtschaftliche Verwertbarkeit Ihrer Gründungsidee vor. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Projektskizzen können zu den Stichtagen 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_startupconnect". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Phase 1 sowie nicht börsennotierte kleine technologieorientierte Unternehmen in Phase 2.

Nicht förderfähig

  • Ausschlüsse sind nicht börsennotierte Unternehmen
  • deren Eintragung in das Handelsregister maximal 5 Jahre zurückliegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze

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Häufige Fragen zu Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect

Wer kann Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Existenzgründer, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect beantragen?

Projektskizzen können zu den Stichtagen 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect zur Gruppe „bmbf_startupconnect". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit