Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Unternehmen, die Fachkräfte suchen, auf regionaler Ebene dabei helfen, interessierte Zuwandererinnen und Zuwanderer zu finden und in ihren Betrieb zu integrieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Anträge können normalerweise zum 31.3. und zum 30.9. eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind in Niedersachsen ansässige juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts mit Erfahrung in der Unterstützung von Unternehmen bei der Gewinnung und betrieblichen Integration von internationalen Zuwanderinnen und Zuwanderern.
Das sind insbesondere regionalräumlich tätige berufs- und branchenübergreifend ausgerichtete wirtschaftsnahe Organisationen sowie Organisationen mit Erfahrungen in der arbeitsmarktbezogenen Sozialarbeit für Zuwanderinnen und Zuwanderer.
Für das zentrale Koordinierungsprojekt sind in Niedersachsen ansässige juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts antragsbeerechtigt, die über rechts- und sozialwissenschaftliche Kompetenzen verfügen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppen Ihres Vorhabens sind Unternehmen mit Fachkräftebedarf an Betriebsstandorten in Niedersachsen sowie internationale Zuwandererinnen/Zuwanderer mit Erwerbsinteresse in Niedersachsen.
Sie und Ihre Kooperationspartner müssen über die nötigen fachlichen und administrativen Kenntnisse zur Durchführung des Projekts verfügen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sicherstellen.Sie müssen Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell nachweisen, damit ermittelt werden kann, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.Beachten Sie, dass in jedem Landkreis, jeder kreisfreien Stadt oder in der Region Hannover nur insgesamt maximal 2 Start-Guide-Projekte gefördert werden.
Keine Förderung bekommen Organisationen, die im Programm „Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz eine Projektförderung für „Berater“- oder „Willkommenslotsen“-Projekte erhalten oder beantragt haben undUnternehmen, die für andere Unternehmen gewerbsmäßig Dienstleistungen zur Anwerbung und Integration internationaler Zuwanderinnen/Zuwanderer oder entsprechende Rechts- und Personalberatung erbringen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von „Start Guides“ zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderquote: 90 %.
Anträge können normalerweise zum 31.3. und zum 30.9. eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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