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KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

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Antrag möglichZuschuss

Förderung von „Start Guides“ zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Unternehmen, die Fachkräfte suchen, auf regionaler Ebene dabei helfen, interessierte Zuwandererinnen und Zuwanderer zu finden und in ihren Betrieb zu integrieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Durchführung von Projekten, mit denen internationale Zuwandererinnen und Zuwanderer für den niedersächsischen Arbeitsmarkt gewonnen werden können. Sie erhalten die Förderung, wenn Sie Start Guides einsetzen, die überbetrieblich arbeiten und umsonst folgende Aufgaben erfüllen: informative Unterstützung und praktische Begleitung der Zusammenführung von ausbildungs- oder beschäftigungsinteressierten Unternehmen mit interessierten internationalen Zuwanderinnen/Zuwanderern für Praktika, betriebliche Berufsausbildungen und Beschäftigungen,persönliche Unterstützung von Unternehmen und internationalen Zuwanderinnen/Zuwanderern bei betrieblichen Integrationsprozessen unter Moderation der gegenseitigen Erwartungen von Geschäftsleitungen, Belegschaft, Zuwandererinnen und Zuwanderern sowieInformation betreuter Unternehmen und internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer über begleitende Beratungs- und Förderangebote von staatlicher, kommunaler oder anderer Seite und Unterstützung beider Seiten beim Zugang zu diesen Leistungen. Gefördert wird außerdem ein zentrales Koordinierungsprojekt, dessen Aufgabe es ist, eine landesweit kohärente Arbeitsmarktförderung zur Gewinnung und Integration internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer zu unterstützen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie erhalten die Förderung für eine Projektlaufzeit von maximal 24 Monaten. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Sie können Anträge nur zu bestimmten Antragsstichtagen einreichen, normalerweise zum 31.3. und zum 30.9. eines Jahres.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge können normalerweise zum 31.3. und zum 30.9. eines Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind in Niedersachsen ansässige juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts mit Erfahrung in der Unterstützung von Unternehmen bei der Gewinnung und betrieblichen Integration von internationalen Zuwanderinnen und Zuwanderern.

Das sind insbesondere regionalräumlich tätige berufs- und branchenübergreifend ausgerichtete wirtschaftsnahe Organisationen sowie Organisationen mit Erfahrungen in der arbeitsmarktbezogenen Sozialarbeit für Zuwanderinnen und Zuwanderer.

Für das zentrale Koordinierungsprojekt sind in Niedersachsen ansässige juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts antragsbeerechtigt, die über rechts- und sozialwissenschaftliche Kompetenzen verfügen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppen Ihres Vorhabens sind Unternehmen mit Fachkräftebedarf an Betriebsstandorten in Niedersachsen sowie internationale Zuwandererinnen/Zuwanderer mit Erwerbsinteresse in Niedersachsen.

Sie und Ihre Kooperationspartner müssen über die nötigen fachlichen und administrativen Kenntnisse zur Durchführung des Projekts verfügen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sicherstellen.Sie müssen Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell nachweisen, damit ermittelt werden kann, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.Beachten Sie, dass in jedem Landkreis, jeder kreisfreien Stadt oder in der Region Hannover nur insgesamt maximal 2 Start-Guide-Projekte gefördert werden.

Keine Förderung bekommen Organisationen, die im Programm „Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz eine Projektförderung für „Berater“- oder „Willkommenslotsen“-Projekte erhalten oder beantragt haben undUnternehmen, die für andere Unternehmen gewerbsmäßig Dienstleistungen zur Anwerbung und Integration internationaler Zuwanderinnen/Zuwanderer oder entsprechende Rechts- und Personalberatung erbringen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von „Start Guides“ zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von „Start Guides“ zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung von „Start Guides“ zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen

Wer kann Förderung von „Start Guides“ zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen beantragen?

Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von „Start Guides“ zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung von „Start Guides“ zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen beantragen?

Anträge können normalerweise zum 31.3. und zum 30.9. eines Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von „Start Guides“ zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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