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Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium des Innern (BMI)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Das BMI unterstützt Projekte und Maßnahmen, die der erfolgreichen Vertretung Deutschlands an internationalen Sportwettbewerben dienen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Hochschule, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Sie bei Projekten und Maßnahmen, die einer erfolgreichen Vertretung der Bundesrepublik an internationalen Sportwettbewerben, insbesondere den Olympischen und Paralympischen Spielen, dienen. Gefördert werden Sportakademien, sonstige zentrale Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen im bundesweiten Leistungssportfördersystem, insbesondere zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Veranstaltungen, die hochqualifiziertes Leistungssportpersonal heranbilden, sportwissenschaftliche Forschung, sportartübergreifende Publikationen, die den Austausch von Informationen sicherstellen sowie Maßnahmen und Projekte zum Zweck der internationalen sportpolitischen Zusammenarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Bundesverwaltungsamt (BVA) an das BMI.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Innern (BMI).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmi_sportfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger von Akademien, sonstigen Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Sports sowie die Bundessportfachverbände.

Die betreffende Sportart muss über eine bundesweite Gliederungsstruktur von Vereinen, Verbänden und einen Spitzenverband sowie einen Weltverband als Dachorganisation verfügen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports

Wer kann Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports beantragen?

Bildungseinrichtung, Hochschule, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports?

Fördergeber ist Bundesministerium des Innern (BMI). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports zur Gruppe „bmi_sportfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit