Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium des Innern (BMI)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Das BMI unterstützt Projekte und Maßnahmen, die der erfolgreichen Vertretung Deutschlands an internationalen Sportwettbewerben dienen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Hochschule, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Innern (BMI).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmi_sportfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger von Akademien, sonstigen Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Sports sowie die Bundessportfachverbände.
Die betreffende Sportart muss über eine bundesweite Gliederungsstruktur von Vereinen, Verbänden und einen Spitzenverband sowie einen Weltverband als Dachorganisation verfügen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports
Wer kann Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports beantragen?
Bildungseinrichtung, Hochschule, Verband/Vereinigung
Bis wann kann man Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports?
Fördergeber ist Bundesministerium des Innern (BMI). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports zur Gruppe „bmi_sportfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit