Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium des Innern (BMI)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Das BMI unterstützt Projekte und Maßnahmen, die der erfolgreichen Vertretung Deutschlands an internationalen Sportwettbewerben dienen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Hochschule, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Innern (BMI).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmi_sportfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Die Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Träger von Akademien, sonstigen Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Sports sowie die Bundessportfachverbände.
Die betreffende Sportart muss über eine bundesweite Gliederungsstruktur von Vereinen, Verbänden und einen Spitzenverband sowie einen Weltverband als Dachorganisation verfügen, weltweit aktiv betrieben werden und in ein internationales Wettkampfsystem eingebunden sein, hat ein Kadersystem, das mindestens über A-, B- und C-Kader verfügt, hat ein Wettkampfsystem, das sowohl im Nachwuchs- als auch im Seniorenbereich besteht und in dessen Rahmen innerhalb von 4 Jahren mindestens eine Weltmeisterschaft ausgetragen wird.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports
Wer kann Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports beantragen?
Bildungseinrichtung, Hochschule, Verband/Vereinigung
Bis wann kann man Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports?
Fördergeber ist Bundesministerium des Innern (BMI). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports zur Gruppe „bmi_sportfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit