Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 71 Tagen
Wenn Sie eine Selbsthilfegruppe für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder deren Angehörige aufbauen oder erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit.
Der Förderbetrag liegt bei bis 400 €.
Anträge sind bis spätestens 1.11. des Jahres, das dem Bewilligungszeitraum vorausgeht, einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Selbsthilfegruppen unabhängig von ihrer Rechtsform.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Selbsthilfegruppe muss auf ein längerfristiges Wirken angelegt sein, ständig mindestens 6 Mitglieder haben, bereit sein, alle Betroffenen des Einzugsgebiets aufzunehmen, einen regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch sicherstellen, in eigenständigen Gruppentreffen gegenseitige Hilfen zur Lebensbewältigung und gesellschaftlichen Teilhabe bieten.
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Jetzt Projekt prüfenSelbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Förderbetrag: bis 400 €.
Anträge sind bis spätestens 1.11. des Jahres, das dem Bewilligungszeitraum vorausgeht, einzureichen.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
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