Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Der Freistaat Bayern unterstützt Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Zuschüsse werden für den Aufbau und Erhalt der Gruppen gewährt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 400 €.
Frist und Status
Anträge sind bis spätestens 1.11. des Jahres, das dem Bewilligungszeitraum vorausgeht, einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Selbsthilfegruppen unabhängig von ihrer Rechtsform.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Selbsthilfegruppe muss auf ein längerfristiges Wirken angelegt sein, ständig mindestens 6 Mitglieder haben, bereit sein, alle Betroffenen des Einzugsgebiets aufzunehmen, einen regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch sicherstellen, in eigenständigen Gruppentreffen gegenseitige Hilfen zur Lebensbewältigung und gesellschaftlichen Teilhabe bieten.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Wer kann Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit beantragen?
Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit?
Förderbetrag: bis 400 €.
Bis wann kann man Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit beantragen?
Anträge sind bis spätestens 1.11. des Jahres, das dem Bewilligungszeitraum vorausgeht, einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
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Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 400 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern