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Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: September 2026 · Geprüft vor 44 Tagen

Wenn Sie eine Selbsthilfegruppe für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder deren Angehörige aufbauen oder erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Selbsthilfegruppen von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder deren Familienangehörigen. Sie bekommen die Förderung für den Aufbau und Erhalt der Selbsthilfegruppe auf örtlicher Ebene. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens EUR 400,00 pro Selbsthilfegruppe und Jahr. Richten Sie bitte Ihren Antrag über einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, über einen Landesbehindertenverband oder über die Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e.V. (LAG) bis spätestens 1.11. des Jahres, das dem Bewilligungszeitraum vorausgeht, an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 400 €.

Frist und Status

Anträge sind bis spätestens 1.11. des Jahres, das dem Bewilligungszeitraum vorausgeht, einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Selbsthilfegruppen unabhängig von ihrer Rechtsform.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Selbsthilfegruppe muss auf ein längerfristiges Wirken angelegt sein, ständig mindestens 6 Mitglieder haben, bereit sein, alle Betroffenen des Einzugsgebiets aufzunehmen, einen regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch sicherstellen, in eigenständigen Gruppentreffen gegenseitige Hilfen zur Lebensbewältigung und gesellschaftlichen Teilhabe bieten.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Wer kann Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit beantragen?

Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit?

Förderbetrag: bis 400 €.

Bis wann kann man Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit beantragen?

Anträge sind bis spätestens 1.11. des Jahres, das dem Bewilligungszeitraum vorausgeht, einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 400 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern