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Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen

Der Freistaat Bayern unterstützt Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Zuschüsse werden für den Aufbau und Erhalt der Gruppen gewährt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Selbsthilfegruppen von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder deren Familienangehörigen. Sie bekommen die Förderung für den Aufbau und Erhalt der Selbsthilfegruppe auf örtlicher Ebene. Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens EUR 400,00 pro Selbsthilfegruppe und Jahr. Richten Sie bitte Ihren Antrag über einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, über einen Landesbehindertenverband oder über die Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e.V. (LAG) bis spätestens 1.11. des Jahres, das dem Bewilligungszeitraum vorausgeht, an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 400 €.

Frist und Status

Anträge sind bis spätestens 1.11. des Jahres, das dem Bewilligungszeitraum vorausgeht, einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Selbsthilfegruppen unabhängig von ihrer Rechtsform.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Selbsthilfegruppe muss auf ein längerfristiges Wirken angelegt sein, ständig mindestens 6 Mitglieder haben, bereit sein, alle Betroffenen des Einzugsgebiets aufzunehmen, einen regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch sicherstellen, in eigenständigen Gruppentreffen gegenseitige Hilfen zur Lebensbewältigung und gesellschaftlichen Teilhabe bieten.

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Häufige Fragen zu Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Wer kann Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit beantragen?

Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit?

Förderbetrag: bis 400 €.

Bis wann kann man Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit beantragen?

Anträge sind bis spätestens 1.11. des Jahres, das dem Bewilligungszeitraum vorausgeht, einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 400 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern