Fördergeber: Land Hessen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie Ihre Immobilie selbst nutzen und sie behindertengerecht umbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.500 € – 30.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Land Hessen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Sie sind als natürliche Person antragsberechtigt, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer oder erbbauberechtigte Person des zu fördernden Gebäudes sind und dieses selbst nutzen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Baumaßnahme muss den Anforderungen der Norm DIN 18040 Teil 2 entsprechen.
Ihrem Haushalt, der in der zu fördernden Wohnung wohnt, muss ein Mensch mit Behinderung angehören.
Das ist eine Person, die einen Grad der Behinderung von 50 Prozent oder mehr beziehungsweise eine Einstufung in den Pflegegrad 2 oder höher aufweist.
Dies müssen Sie normalerweise durch einen Schwerbehindertenausweis oder einen Pflegegradnachweis belegen.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung sichern.
Von der Förderung ausgeschlossen sind die Erweiterung bestehender Wohngebäude (ausgenommen der Einbau eines Aufzugs) und Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen
Förderbetrag: 1.500 € – 30.000 €. Förderquote: 50 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber ist Land Hessen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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