Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau – Förderung in Hessen
Fördergeber: Land Hessen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Wenn Sie Ihre Immobilie selbst nutzen und sie behindertengerecht umbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.500 € – 30.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Hessen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer oder erbbauberechtigte Person des zu fördernden Gebäudes sind und dieses selbst nutzen.
Die Baumaßnahme muss den Anforderungen der Norm DIN 18040 Teil 2 entsprechen und einem Haushalt mit einem Menschen mit Behinderung angehören.
Erforderliche Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis,Pflegegradnachweis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau
Wer kann Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau?
Förderbetrag: 1.500 € – 30.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Wer ist Fördergeber von Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau?
Fördergeber ist Land Hessen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
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- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.500 € – 30.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen