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Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau – Förderung in Hessen

Fördergeber: Land Hessen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie Ihre Immobilie selbst nutzen und sie behindertengerecht umbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie Ihren selbst genutzten Wohnraum behindertengerecht umbauen möchten. Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbst genutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie erhalten die Förderung für Kosten zwischen EUR 1.500 und EUR 30.000. Für die einzelne Maßnahme gelten folgende maximale Zuschussbeträge: Um-/Einbau des Bades und der Küche: je EUR 5.500, Lift-/Aufzugseinbau: EUR 6.500, alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen: EUR 3.000. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über die zuständige Wohnungsbauförderstelle bei der Stadt- oder Kreisverwaltung an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Vor der Antragstellung sollten Sie sich dort erkundigen, ob noch Fördermittel zur Verfügung stehen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.500 € – 30.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Hessen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Sie sind als natürliche Person antragsberechtigt, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer oder erbbauberechtigte Person des zu fördernden Gebäudes sind und dieses selbst nutzen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Baumaßnahme muss den Anforderungen der Norm DIN 18040 Teil 2 entsprechen.

Ihrem Haushalt, der in der zu fördernden Wohnung wohnt, muss ein Mensch mit Behinderung angehören.

Das ist eine Person, die einen Grad der Behinderung von 50 Prozent oder mehr beziehungsweise eine Einstufung in den Pflegegrad 2 oder höher aufweist.

Dies müssen Sie normalerweise durch einen Schwerbehindertenausweis oder einen Pflegegradnachweis belegen.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung sichern.

Von der Förderung ausgeschlossen sind die Erweiterung bestehender Wohngebäude (ausgenommen der Einbau eines Aufzugs) und Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden.

Erforderliche Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis,Pflegegradnachweis

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau

Wer kann Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau?

Förderbetrag: 1.500 € – 30.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau?

Fördergeber ist Land Hessen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.500 € – 30.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen