Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau – Förderung in Hessen
Fördergeber: Land Hessen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie Ihre Immobilie selbst nutzen und sie behindertengerecht umbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.500 € – 30.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Hessen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Sie sind als natürliche Person antragsberechtigt, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer oder erbbauberechtigte Person des zu fördernden Gebäudes sind und dieses selbst nutzen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Baumaßnahme muss den Anforderungen der Norm DIN 18040 Teil 2 entsprechen.
Ihrem Haushalt, der in der zu fördernden Wohnung wohnt, muss ein Mensch mit Behinderung angehören.
Das ist eine Person, die einen Grad der Behinderung von 50 Prozent oder mehr beziehungsweise eine Einstufung in den Pflegegrad 2 oder höher aufweist.
Dies müssen Sie normalerweise durch einen Schwerbehindertenausweis oder einen Pflegegradnachweis belegen.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung sichern.
Von der Förderung ausgeschlossen sind die Erweiterung bestehender Wohngebäude (ausgenommen der Einbau eines Aufzugs) und Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden.
Erforderliche Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis,Pflegegradnachweis
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau
Wer kann Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau?
Förderbetrag: 1.500 € – 30.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Wer ist Fördergeber von Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau?
Fördergeber ist Land Hessen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.500 € – 30.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen