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Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau) – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Hessen unterstützt Privatpersonen beim Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum oder gemeinschaftlichem Wohnen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie erstmalig eine selbst genutzte Wohnimmobilie bauen oder kaufen möchten oder gemeinschaftliches Wohnen mit anderen Haushalten planen und Sie keinen angemessenen Wohnraum finden und auf Unterstützung angewiesen sind. Sie erhalten die Förderung für den Bau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung als erstmaliges Wohneigentum. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer Gesamtkosten. Die Höhe des Darlehens beträgt abhängig von den örtlichen Bodenpreisen zwischen EUR 160.000 und EUR 200.000. Bei Gebäuden, die mindestens den Effizienzhausstandard 40 erreichen, kann das Darlehen um EUR 20.000 erhöht werden. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 160.000 € – 200.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem Gesamteinkommen, das bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnraumversorgung geeignet sein und es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Kostenvoranschläge,Kaufverträge

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Häufige Fragen zu Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau)

Wer kann Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau) beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau)?

Förderbetrag: 160.000 € – 200.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau) beantragen?

Anträge müssen vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau)?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
160.000 € – 200.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Hessen