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Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau) – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie als Privatperson zum ersten Mal eine neue Immobilie kaufen oder bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie erstmalig eine selbst genutzte Wohnimmobilie bauen oder kaufen möchten oder gemeinschaftliches Wohnen mit anderen Haushalten planen und Sie keinen angemessenen Wohnraum finden und auf Unterstützung angewiesen sind. Sie erhalten die Förderung für den Bau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung als erstmaliges Wohneigentum. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer Gesamtkosten. Die Höhe des Darlehens beträgt abhängig von den örtlichen Bodenpreisen zwischen EUR 160.000 und EUR 200.000. Bei Gebäuden, die mindestens den Effizienzhausstandard 40 (nach den Förderstandards der bisherigen Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG) erreichen, kann das Darlehen um EUR 20.000 erhöht werden. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Baubeginn oder Abschluss des notariellen Kaufvertrags an die zuständige Wohnungsbauförderstelle bei der Stadt- oder Kreisverwaltung. Diese leitet den Antrag an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiter.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 160.000 € – 200.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Sie sind als Privatperson antragsberechtigt, wenn Ihr Gesamteinkommen folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigt: Einpersonenhaushalt: EUR 27.561 pro Jahr, Zweipersonenhaushalt: EUR 46.353 pro Jahr, Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt: EUR 9.397.

Sie werden vor allem gefördert, wenn Ihre Familie oder Ihr Haushalt 2 und mehr Kinder hat oder bei Ihnen wegen der Behinderung eines Haushaltsangehörigen oder aus sonstigen Gründen ein besonderer Bedarf besteht.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Wohnung ist rechtlich und tatsächlich zur dauernden Wohnraumversorgung geeignet und baulich abgeschlossen.

Sie müssen die geförderte Wohnung für die Dauer der Zinsverbilligung zweckbestimmt nutzen.

Sie müssen Eigenkapital in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten einsetzen.

Gemeinschaftliche Wohnprojekte müssen sich rechtlich konstituiert haben, es muss eine abgeschlossene Planung vorliegen und ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung stehen.

Sie müssen die Finanzierung Ihres Vorhabens dauerhaft sichern.

Ihre monatliche Belastung aus der Finanzierung muss mindestens EUR 400,00 betragen.

Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie bereits über Wohneigentum verfügen, es sei denn, dessen Nutzung ist aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht oder nicht mehr zumutbar, Sie Eigenkapital beziehungsweise Vermögen in Höhe von mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Kostenvoranschläge,Kaufverträge

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau)

Wer kann Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau) beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau)?

Förderbetrag: 160.000 € – 200.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau) beantragen?

Anträge müssen vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau)?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
160.000 € – 200.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Hessen