Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau) – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie als Privatperson zum ersten Mal eine neue Immobilie kaufen oder bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 160.000 € – 200.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Sie sind als Privatperson antragsberechtigt, wenn Ihr Gesamteinkommen folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigt: Einpersonenhaushalt: EUR 27.561 pro Jahr, Zweipersonenhaushalt: EUR 46.353 pro Jahr, Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt: EUR 9.397.
Sie werden vor allem gefördert, wenn Ihre Familie oder Ihr Haushalt 2 und mehr Kinder hat oder bei Ihnen wegen der Behinderung eines Haushaltsangehörigen oder aus sonstigen Gründen ein besonderer Bedarf besteht.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Wohnung ist rechtlich und tatsächlich zur dauernden Wohnraumversorgung geeignet und baulich abgeschlossen.
Sie müssen die geförderte Wohnung für die Dauer der Zinsverbilligung zweckbestimmt nutzen.
Sie müssen Eigenkapital in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten einsetzen.
Gemeinschaftliche Wohnprojekte müssen sich rechtlich konstituiert haben, es muss eine abgeschlossene Planung vorliegen und ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung stehen.
Sie müssen die Finanzierung Ihres Vorhabens dauerhaft sichern.
Ihre monatliche Belastung aus der Finanzierung muss mindestens EUR 400,00 betragen.
Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie bereits über Wohneigentum verfügen, es sei denn, dessen Nutzung ist aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht oder nicht mehr zumutbar, Sie Eigenkapital beziehungsweise Vermögen in Höhe von mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten haben.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Kostenvoranschläge,Kaufverträge
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau)
Wer kann Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau) beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau)?
Förderbetrag: 160.000 € – 200.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau) beantragen?
Anträge müssen vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau)?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 160.000 € – 200.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Hessen