Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau) – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Privatpersonen beim Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum oder gemeinschaftlichem Wohnen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 160.000 € – 200.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem Gesamteinkommen, das bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnraumversorgung geeignet sein und es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Kostenvoranschläge,Kaufverträge
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau)
Wer kann Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau) beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau)?
Förderbetrag: 160.000 € – 200.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau) beantragen?
Anträge müssen vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau)?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
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- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 160.000 € – 200.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Hessen