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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ („Vielfalt verbindet“) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen

Zuschüsse zur Förderung von Projekten, die die Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschule, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in drei Förderrunden und ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind Projektskizzen in elektronischer Form bis zu den festgelegten Stichtagen einzureichen. Die Projekte stehen im Wettbewerb und werden in Auswahlsitzungen ausgewählt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. April 2027. Projektskizzen sind bis spätestens 31.10.2025, 31.07.2026 oder 30.04.2027 einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmftr_vielfalt_verbindet“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Förderberechtigte sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Bildungseinrichtungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze in elektronischer Form

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ („Vielfalt verbindet“)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ („Vielfalt verbindet“) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ („Vielfalt verbindet“)

Wer kann Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ („Vielfalt verbindet“) beantragen?

Hochschule, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung

Bis wann kann man Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ („Vielfalt verbindet“) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. April 2027. Projektskizzen sind bis spätestens 31.10.2025, 31.07.2026 oder 30.04.2027 einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ („Vielfalt verbindet“)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ („Vielfalt verbindet“) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ („Vielfalt verbindet“) zur Gruppe „bmftr_vielfalt_verbindet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. April 2027
Förderregion
bundesweit

Programm im Blick behalten

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