Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Zuschüsse zur Förderung von Projekten, die die Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützen.
Antragsberechtigt sind: Hochschule, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. April 2027. Projektskizzen sind bis spätestens 31.10.2025, 31.07.2026 oder 30.04.2027 einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmftr_vielfalt_verbindet“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Förderberechtigte sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Bildungseinrichtungen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenHochschule, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Aktuelle Antragsfrist: 30. April 2027. Projektskizzen sind bis spätestens 31.10.2025, 31.07.2026 oder 30.04.2027 einzureichen.
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ („Vielfalt verbindet“) zur Gruppe „bmftr_vielfalt_verbindet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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