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Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ („Vielfalt verbindet“) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Zuschüsse zur Förderung von Projekten, die die Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschule, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in drei Förderrunden und ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind Projektskizzen in elektronischer Form bis zu den festgelegten Stichtagen einzureichen. Die Projekte stehen im Wettbewerb und werden in Auswahlsitzungen ausgewählt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. April 2027. Projektskizzen sind bis spätestens 31.10.2025, 31.07.2026 oder 30.04.2027 einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmftr_vielfalt_verbindet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Förderberechtigte sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Bildungseinrichtungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze in elektronischer Form

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ („Vielfalt verbindet“)

Wer kann Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ („Vielfalt verbindet“) beantragen?

Hochschule, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung

Bis wann kann man Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ („Vielfalt verbindet“) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. April 2027. Projektskizzen sind bis spätestens 31.10.2025, 31.07.2026 oder 30.04.2027 einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ („Vielfalt verbindet“)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ („Vielfalt verbindet“) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ („Vielfalt verbindet“) zur Gruppe „bmftr_vielfalt_verbindet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. April 2027
Förderregion
bundesweit